Ärzteschaft

Elektronisches Rezept und Papierrezept sollen parallel laufen

  • Freitag, 26. Juli 2019
/makistock, stockadobecom
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Berlin – Ärzte sollen künftig sowohl auf das Papierrezept als auch das elektronische Re­zept (E-Rezept) bei einer Verordnung zurückgreifen können. Das stellt das Bundesministe­rium für Gesundheit (BMG) in einer Antwort auf eine Frage der Kassenärztlichen Bundes­vereini­gung (KBV) klar, wie diese mitteilte.

Demnach sollen Ärzte „unter Berücksichtigung des individuellen Patientenwunsches die geeignete Rezeptform wählen“, schreibt die KBV. Das Ministerium habe deutlich gemacht, dass es der­zeit keine Verpflichtung der Ärzte zur Ausstellung eines E-Rezeptes gebe. Auch sei eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes „derzeit ebenfalls nicht geplant“.

Nach den Ausführungen des BMG sollen Ärzte mit der Einführung des E-Rezeptes künftig die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten beispielsweise im Rahmen einer Videosprech­stunde eine Arzneimittelverordnung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Auch bei Wiederholungsrezepten biete sich ein E-Rezept an, hieß es.

Das Minis­terium geht davon aus, dass sich das E-Rezept durchsetzen wird. Das sieht auch KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel so. Er betonte, dass daher auch keine Verpflich­tung oder Sanktionen notwendig seien. Vielmehr müssten die Prozesse so vereinfacht werden, dass das Ausstellen von E-Rezepten mit einer deutlichen Zeitersparnis für die Praxis einhergehe. Dazu gehöre auch eine anwenderfreundliche Umsetzung der elektro­nischen Signatur.

Ärzte könnten das E-Rezept künftig immer dann verwenden, wenn sie es für sinnvoll er­achteten oder der Patient es wünsche, sagte Kriedel. So würden die Vorteile der Digita­li­sierung optimal genutzt. Er wies aber auch darauf hin, dass es Anwendungsbereiche ge­be, in denen Ärzte kein E-Rezept ausstellen könnten. Da sei etwa bei Haus- oder Pflege­heim­besuchen der Fall. Schon deshalb sei es wichtig, dass es das Papierrezept weiterhin gebe.

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung das E-Rezept auf den Weg gebracht. Bis Ende Juni 2020 müssen die technischen Stan­dards dafür definiert sein. Auf dieser Grundlage können dann Anwendungen für das E-Rezept zugelassen werden.

may/EB

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