Elektronisches Rezept und Papierrezept sollen parallel laufen

Berlin – Ärzte sollen künftig sowohl auf das Papierrezept als auch das elektronische Rezept (E-Rezept) bei einer Verordnung zurückgreifen können. Das stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer Antwort auf eine Frage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) klar, wie diese mitteilte.
Demnach sollen Ärzte „unter Berücksichtigung des individuellen Patientenwunsches die geeignete Rezeptform wählen“, schreibt die KBV. Das Ministerium habe deutlich gemacht, dass es derzeit keine Verpflichtung der Ärzte zur Ausstellung eines E-Rezeptes gebe. Auch sei eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes „derzeit ebenfalls nicht geplant“.
Nach den Ausführungen des BMG sollen Ärzte mit der Einführung des E-Rezeptes künftig die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde eine Arzneimittelverordnung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Auch bei Wiederholungsrezepten biete sich ein E-Rezept an, hieß es.
Das Ministerium geht davon aus, dass sich das E-Rezept durchsetzen wird. Das sieht auch KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel so. Er betonte, dass daher auch keine Verpflichtung oder Sanktionen notwendig seien. Vielmehr müssten die Prozesse so vereinfacht werden, dass das Ausstellen von E-Rezepten mit einer deutlichen Zeitersparnis für die Praxis einhergehe. Dazu gehöre auch eine anwenderfreundliche Umsetzung der elektronischen Signatur.
Ärzte könnten das E-Rezept künftig immer dann verwenden, wenn sie es für sinnvoll erachteten oder der Patient es wünsche, sagte Kriedel. So würden die Vorteile der Digitalisierung optimal genutzt. Er wies aber auch darauf hin, dass es Anwendungsbereiche gebe, in denen Ärzte kein E-Rezept ausstellen könnten. Da sei etwa bei Haus- oder Pflegeheimbesuchen der Fall. Schon deshalb sei es wichtig, dass es das Papierrezept weiterhin gebe.
Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung das E-Rezept auf den Weg gebracht. Bis Ende Juni 2020 müssen die technischen Standards dafür definiert sein. Auf dieser Grundlage können dann Anwendungen für das E-Rezept zugelassen werden.
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