Ausland

Eltern von Komapatient Lambert gegen Urteil zu Behandlungsstopp

  • Freitag, 26. April 2019

Paris – Die Eltern des langjährigen französischen Komapatienten Vincent Lambert wollen sich nicht mit dem Gerichtsurteil zum Behandlungsstopp ihres Sohnes abfinden. Dazu möchten sie den Fall des 43-Jährigen erneut vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringen, wie die französische Zeitung La Croix gestern berichtete.

Ebenso wollen sie erreichen, dass sich der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Men­schen mit Behinderung damit befasst. Vorgestern hatte das oberste Verwaltungsge­richt in Paris die Entscheidung, die Behandlung von Lambert abzubrechen, als rechtens erklärt.

Seit Jahren streiten Familienangehörige über das Schicksal Lamberts, der nach einem Motorradunfall 2008 im Koma liegt und derzeit im Universitätskrankenhaus in Reims versorgt wird. Während sich seine Frau Rachel, die die Vormundschaft hat, für eine Ein­stellung der künstlichen Ernährung einsetzt, sind die Eltern des Patienten dagegen. Ein Behandlungsstopp hätte seinen Tod zur Folge.

Der leitende Arzt des Universitätskrankenhauses Reims, Vincent Sanchez, hatte zusamm­en mit einem Team die Einstellung der Behandlung beschlossen. Diese Entscheidung wurde nun vom obersten Verwaltungsgericht für rechtens erklärt.

Bereits im Juni 2014 hatte das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der EGMR bestätigte diese Entscheidung im Juni 2015.

Als sich das medizinische Team des Krankenhauses in Reims weigerte, die Behandlung einzustellen, ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation darüber an. Diese fand nun unter Leitung des Arztes Vincent Sanchez statt. Die Eltern hatten ver­sucht, rechtliche Schritte dagegen einzulegen, wurden aber abgewiesen.

Der Experte für europäisches Recht, Nicolas Hervieu, sagte La Croix, er sehe nur wenige Chancen, dass sich der EGMR mit dem Fall noch einmal beschäftigen werde. Seiner Meinung nach werde der Gerichtshof die Anfrage in einigen Tagen ablehnen.

kna

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