Niederlande ändert Organspendegesetz

Den Haag – Das niederländische Parlament hat eine Wende beim Thema Organspende beschlossen. Künftig gilt dort die Widerspruchslösung. Danach ist jede Person grundsätzlich ein Organspender – außer, sie hat dem ausdrücklich widersprochen.
Mit der knappen Mehrheit von 38 Stimmen und 36 Gegenstimmen nahm der Senat gestern in Den Haag die Reform an. Nach dem neuen Gesetz sollen alle Bürger gefragt werden, ob sie nach dem Tod ihre Organe spenden wollen. Entscheiden sie sich nicht, werden sie automatisch als Spender registriert. Laut Medienberichten sind bislang nur knapp über die Hälfte der Niederländer in der Organspenderdatenbank registriert.
18 Länder in Europa setzen auf Widerspruchslösung
Das neue Organspendegesetz in den Niederlanden wird nun der Regierung vorgelegt. Sie entscheidet, wann es im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Die Niederlande ist mit dieser Gesetzesveränderung das 18. europäische Land, dass zur Widerspruchslösung bei der Organspende wechselt. Spanien ist weltweit das Land mit der höchsten Rate an Organspendern. Dort gilt ebenfalls die Widerspruchslösung.
Anders als in den Niederlanden gilt in Deutschland eine Zustimmungsregelung. Danach ist nur ein potenzieller Organspender, der zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Liegt keine Aussage vor, können die Angehörigen im Sinne des potenziellen Spenders entscheiden. Außerdem hat die Bundesregierung die Krankenkassen verpflichtet, die Bürger regelmäßig über die Organspende zu informieren und sie zu animieren, einen Spendeausweis auszufüllen.
Debatte hält an
Schon seit den Anfängen der Transplantationsmedizin wird darüber debattiert, ob es eine Pflicht zur Organspende gibt und wer potenzieller Organspender ist. Wegen der deutschen Geschichte bestünden große Vorbehalte gegen eine staatliche Verfügungsmacht über den menschlichen Körper, sagte etwa der Staatsrechtler Wolfram Höfling im Januar. Eine Widerspruchslösung würde die Bevölkerung weiter verunsichern. Für Höfling ist Spanien keinesfalls ein Vorbild. Er weist darauf hin, dass dort auch bei Patienten mit Herztod Organe entnommen werden. „Das ist in Deutschland verboten.“ Hier gilt der Hirntod als entscheidende Barriere für eine mögliche Organspende.
Mit Blick auf einen großen Organmangel und sterbende Patienten auf den Wartelisten fordern einzelne Politiker immer wieder die Einführung einer Widerspruchslösung auch in der Bundesrepublik. Erst kürzlich sprach sich der Gesundheitsexperte der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, für eine Widerspruchsregelung aus. Ihm ist aber auch bewusst darüber, dass dies das Misstrauen gegenüber der Transplantationsmedizin erhöhen könne. Der SPD-Politiker verwies deshalb darauf, dass alles getan werden müsse, um ein Nein zur Organspende auch verlässlich zu dokumentieren – etwa im Führerschein, im Personalausweis und mit einem eigenen Organspendeausweis.
Zugleich sollten auch die Angehörigen ein Widerspruchsrecht erhalten: Wenn die Familie nach dem Tod ihres Angehörigen glaubhaft versichere, dass dieser sich gegen die Organspende entschieden hätte, etwa weil er mehrfach darüber gesprochen hat, dann müsse dies entsprechend gehandhabt werden.
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, hält den Beschluss des niederländischen Parlaments für einen „konsequenten und richtigen Weg“. Angesichts einer stetig sinkenden Bereitschaft zur Organspende sei dies eine „glänzende Bewegung und begrüßenswerte Entscheidung“. Windhorst spricht sich dafür aus, auch in Deutschland endlich eine Systemänderung herbeizuführen und die Widerspruchslösung zu beschließen.
„Jeden Tag sterben drei Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Und wir sehen dabei zu. Wir brauchen bei diesem sensiblen Thema allumfassende Information und Aufklärung“, so Windhorst. Es sei Zeit für eine offene, ehrliche und transparente Debatte über die Organspende und die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung.
Diskrepanz zwischen Haltung und Taten
Der Kammerpräsident verweist in diesem Zusammenhang auf die Diskrepanz zwischen einer generellen positiven Haltung zur Organspende und der letztendlichen Dokumentation der Spendebereitschaft. 80 Prozent der Bevölkerung fänden Organspende gut, aber nur 30 Prozent hätten einen Spenderausweis.
Im vergangenen Jahr war die Zahl der Organspenden in der Bundesrepublik auf einen Tiefststand gefallen. Bundesweit gab es 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016: 857). Die Anzahl der gespendeten Organe sank um 9,5 Prozent auf 2.594 Organe (2016: 2.867). Mit 9,3 Spendern pro eine Million Einwohner rutschte die Bundesrepublik in Europa endgültig auf die untersten Tabellenränge.
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