Ausland

US-Gesundheitsreform bleibt zunächst in Kraft

  • Mittwoch, 2. Januar 2019
/zimmytws, stockadobecom
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Washington – Das von einem Richter im US-Bundesstaat Texas für verfassungswidrig erklärte Gesundheitssystem Obamacare bleibt bis zur Berufungsentscheidung in Kraft. Der Richter Reed O'Connor entschied am vergangenen Sonntag, sein Urteil gegen die Gesundheitsreform von Ex-Präsident Barack Obama auszusetzen. „Viele ganz normale Amerikaner würden sonst vor großer Unsicherheit stehen“, erklärte er zur Begründung. Das Berufungsverfahren wird voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern.

O'Connor hatte mit seiner Entscheidung Mitte Dezember 2018 für Aufruhr gesorgt. Er gab in seinem Urteil mehreren Republikanern Recht, die gegen die umstrittene Reform des US-Gesundheitswesens geklagt hatten. Während US-Präsident Donald Trump von einem „großen Sieg“ sprach, kündigten die oppositionellen Demokraten umgehend Berufung gegen das Urteil an. Der Fall dürfte nun vor den Obersten Gerichtshof gehen.

Trump hatte die Abschaffung der Gesundheitsreform seines Vorgängers zu einem seiner zentralen Wahlkampfversprechen gemacht. 2017 schlugen jedoch zwei Anläufe der Republikaner im US-Kongress fehl, weil die Partei ihre eigenen Reihen nicht schließen konnte. Trump und die Republikaner haben das System allerdings seither durch diverse Einzelmaßnahmen durchlöchert.

Richter O'Connor bezog sich in seiner Entscheidung auf eine Steuerreform von 2017, mit der eine Strafzahlung für Bürger ohne Krankenversicherung abgeschafft worden war. Die Strafzahlung sei ein „zentraler Baustein“ von Obamacare gewesen, urteilte O'Connor. Da sie nun abgeschafft sei, müsse das gesamte Programm gestrichen werden.

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2012 geurteilt, Obamacare werde beibehalten. Die fünf der neun Supreme-Court-Richter, die damals für die Beibehaltung gestimmt hatten, sind nach wie vor im Amt. Es ist jedoch unklar, wie sie im vorliegenden Fall urteilen werden. 2012 ging es um die Frage, ob die – inzwischen vom Kongress abgeschaffte – Strafzahlung rechtens ist oder nicht.

afp

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