UKSH: Aufwandsentschädigung für PJ-Studierende ausgehandelt

Kiel/Lübeck – Studierende, die ihr Praktisches Jahr (PJ) am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) absolvieren, erhalten künftig eine Aufwandsentschädigung. Das teilte das UKSH in einer Pressemitteilung mit. Es war das letzte Krankenhaus des Landes, das Medizinstudierende im PJ nicht finanziell vergütete.
Seit Jahren fordern angehende Ärztinnen und Ärzte am UKSH eine finanzielle Unterstützung im PJ. „Wir wollen eine Vergütung nach dem BAföG-Höchstsatz“, sagte Marius Leye, damaliger Vertreter der Fachschaft Medizin der Christian-Albrechts-Universität, bereits 2019 den Kieler Nachrichten. Leye berichtete, dass das PJ für viele ein Krisenjahr darstelle, in dem sie von Ersparnissen lebten oder sich zusätzlich einen Nebenjob suchen müssten.
Der erreichte Vergütungsbeschluss handelten dem UKSH zufolge Medizinstudierende mit den Vorständen und Klinikdirektionen aus. Im Vorfeld habe es Vorgespräche mit Dekanaten, dem Vorstand und den Fachschaften gegeben.
PJ-Studierende erhalten ab dem 22. Mai nach Angaben des UKSH eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro im Monat. Ziel der Vergütung sei demnach, die Zufriedenheit der Medizinstudierenden zu erhöhen und die Qualität der Krankenversorgung zu verbessern.
Die Arbeit im Rahmen eins PJ wurde vom UKSH-Vorstand als anspruchsvoll anerkannt. Es sei eine „verantwortungsvolle Tätigkeit in der Patientenversorgung" erklärte UKSH-Vorstandsmitglied Thomas Münte. Für gute Lernbedingungen dürfe „die praktische Ausbildung nicht durch Nebentätigkeiten für den Lebensunterhalt beeinträchtigt" werden, ergänzte UKSH-Vorstandsmitglied Joachim Thiery.
Eine PJ-Tätigkeit sieht vor, dass Medizinstudierende, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, unter ärztlicher Anleitung Patienten betreuen. Sie arbeiten ganztägig in einer Klinik oder ärztlichen Praxis – das gebe auch die Regelung am UKSH vor.
Am UKSH absolvieren jährlich mehr als 130 Studierende der Humanmedizin ein Praktisches Jahr. Diese erhielten nach Angaben der Universtitäkslinik bisher ausschließlich Sachmittel. Da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Vergütung von PJ-Stellen gebe, sei nach Angaben des UKSH bisher keine Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: