Antibiotikatherapien bei Nutztieren sollen genauer erfasst werden

Berlin – Deutschland will künftig Daten über die Antibiotikatherapie bei Nutztieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. Das sieht eine geplante Änderung im Tierarzneimittelgesetz vor, welche eine Verordnung der Europäischen Union (EU) umsetzt.
Diese sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren an die EMA übermitteln müssen. In der ersten Stufe geht es dabei um die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem Regelungen zur Anwendung von Antibiotika bei diesen Tierarten vor. Die neuen Regelungen dienten der umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen. Dies sei für die Bekämpfung von Resistenzen von zentraler Bedeutung, heißt es im Gesetzentwurf.
Bereits Anfang September hatte die Bundesregierung mitgeteilt, sie sehe keine Notwendigkeit, den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung gesetzlich zu verbieten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Die komplexe Problematik „Resistenzen“ bedürfe einer umfassenden Betrachtung – einseitige Analysen, die allein dem Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung eine ursächliche Rolle für die Entstehung antimikrobieller Resistenzen zuweisen, würden zu kurz greifen, so die Autoren. Resistente Erreger könnten sich unter anderem durch Hygienemängel, Reisen und Handel ausbreiten, heißt es in der Antwort.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: