Politik

AOK sieht Konzentration bestimmter Operationen durch neue Mindestmengen

  • Donnerstag, 2. November 2023
/arcyto, stock.adobe.com
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Berlin – Die Erhöhung von Mindestmengen bei verschiedenen komplexen Eingriffen wird dazu führen, dass im kommenden Jahr deutlich weniger Krankenhäuser diese Leistungen anbieten. Zu diesem Ergebnis kommt der AOK-Bundesverband in einer Berechnung im Rahmen einer Mindestmengentransparenzkarte des Kassenver­bandes.

„Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)zur Anhebung der Mindestmengen zeigt jetzt Wirkung – und das ist im Sinne der Patientensicherheit absolut sinnvoll“, sagte Jens Martin Hoyer, stellvertre­tender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Der G-BA hatte die Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr angehoben. Laut Mindestmengentransparenzkarte können dann bundesweit 144 statt bislang 157 neonatologische Abteilungen die Leistung anbieten – allerdings nur, falls die zuständigen Länder in den nächsten Wochen keine Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Die deutlichste Konzentration findet im kommenden Jahr der AOK zufolge bei den komplexen Operationen an der Speiseröhre statt: Die Zahl der an der Versorgung beteiligten Klinikstandorte sinkt 2024 laut Karte um ein Viertel – von bislang 147 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP auf 111 Abteilungen im kom­menden Jahr.

Bei den komplexen Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse müssen 46 Standorte aus der Versorgung ausschei­den – ein Minus von elf Prozent. Bei den Lebertransplantationen sinkt die Zahl der zur Operation berechtigten Klinikstandorte von 20 auf 18 (minus zehn Prozent).

Während es bei den Kliniken mit Erlaubnis für die Implantation von Kniegelenktotalendoprothesen in diesem Jahr noch einen Zuwachs von sechs Klinikstandorten gegeben hatte, wird ihre Zahl im kommenden Jahr von 938 auf 903 sinken (minus drei Prozent). Keine Veränderung gibt es bei den Nierentransplantationen, die weiterhin an 36 Standorten durchgeführt werden dürfen.

Erstmals greifen im kommenden Jahr zwei neu eingeführte Mindestmengen, deren Auswirkungen ebenfalls in der Mindestmengentransparenzkarte dargestellt werden: Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gilt ab 2024 eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr, die dann 2025 auf 100 Fälle jährlich angehoben wird. Für das kommende Jahr haben 425 Klinikstandorte in Deutschland die Erlaubnis zur Durchführung der Brust­krebs­operationen erhalten.

„Es ist gut, dass die Mindestmenge nach der Anhebung 2025 auf dem Niveau liegen wird, das auch die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung einer Klinik als Brustkrebszentrum verlangt. Dann wird sich die Zahl der zur OP berechtigten Kliniken voraussichtlich um etwa ein Fünftel verringern, wenn man von den aktuell gemeldeten Fallzahlen ausgeht“, so AOK-Vorstand Hoyer.

Neu ist auch die Mindestmenge für thoraxchirurgische Behandlung von Lungenkrebs bei Erwachsenen, die im Jahr 2024 bei 40 Fällen pro Jahr liegt. Auf dieser Basis haben 169 Klinikstandorte im kommenden Jahr eine positive Prognose und damit eine OP-Erlaubnis erhalten.

Insgesamt verzeichnet die neue Onlinekarte der AOK für nächstes Jahr 1.075 Klinikstandorte, die mindest­men­genrelevante Eingriffe vornehmen dürfen.

hil

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