Politik

Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung und Durchführung der Online-Sozialwahl nimmt Arbeit auf

  • Dienstag, 20. Oktober 2020
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Berlin – Die Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Vorbereitung und Durchführung der ersten Online-Sozialwahlen im Jahr 2023 hat ihre Arbeit aufgenommen. Die sechs Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK und die BKK RWE hielten heute die konstituierende Sitzung ihrer Gesellschafterversammlung ab.

Damit gehen die Vorarbeiten zur ersten großen Online-Wahl in Deutschland in eine wichtige Phase: Die ARGE („ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023“) beginnt nun mit der Vorbereitung der Ausschreibung für die Auswahl des Online-Dienstleisters.

Auf der ersten Sitzung wählte das neue Gremium Dieter Schröder, Verwaltungsrats­vorsitzender der DAK-Gesundheit, zum Sitzungsleiter. Erich Balser, Verwaltungs­ratsvorsitzender der KKH, wurde zu seinem Stellvertreter ernannt. Schröder erklärte: „Dass es nun an die konkrete Arbeit geht, freut uns sehr. Die Online-Sozialwahl 2023 kann die Soziale Selbstverwaltung stärken und das demokratische Prinzip bei den Krankenkassen fördern. Deshalb ist sie ein wichtiges Projekt, das wir nun mit voller Kraft angehen.“

Erich Balser betonte: „Digitalisierung bietet gerade auch im Gesundheitswesen viele Chancen. Die Online-Sozialwahl kann hier zum Motor für Innovationen werden. Gemeinsam werden wir uns für ein gutes Gelingen des Modellprojektes einsetzen.“

Die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, die 2023 in einem Modellprojekt erstmals neben der Stimmabgabe per Briefwahl alternativ auch Online-Wahlen für die Wahlen der Vertreter der Versicherten durchführen, ist gesetzlich vorgesehen (7. SGB IV-Änderungsgesetz). Erste Hauptaufgabe der ARGE Modellprojekt Online-Wahlen 2023 ist die einheitliche Vorbereitung und Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die Beauftragung eines Online-Dienstleisters. Dieser wird das Online-Wahlsystem bereitstellen und betreiben.

Die Ausschreibung soll bis Juni 2022 abgeschlossen sein. Grundlage für die Durchführung ist die Online-Wahl-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sowie die Technische Richtlinie (TR-03162) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Richtlinie enthält insbesondere wichtige Vorgaben im Hinblick auf die technische Umsetzung und Manipulationssicherheit bei dem Online-Wahlverfahren.

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. 2017 waren 50,9 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Bei Sozialwahlen werden ehrenamtliche Vertreter für die wichtigsten Entscheidungsgremien der Krankenkassen, die Verwaltungsräte, bestimmt.

Die Ersatzkassen und die BKK RWE wollen die Wahl 2023 neben der Briefwahl alternativ auch online durchführen. Das 7. SGB IV-Änderungsgesetz hat die Möglichkeit zur Online-Wahl erstmals eingeräumt.

EB/aha

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