Politik

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Regelungen in Pflegegesetz sollen für Rechtssicherheit sorgen

  • Mittwoch, 6. August 2025
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Berlin – Als Teil des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen auch Regelungen umgesetzt werden, die für mehr Rechtssicherheit bei der Ausübung im vertragsärztlichen Notdienst sorgen.

Mit entsprechenden Klarstellungen im Sozialgesetzbuch (SGB) V soll sichergestellt werden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) über eine hinreichende Gestaltungshoheit verfügen, den vertragsärztlichen Notdienst inhaltlich so auszugestalten, dass die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit erfüllt sind.

Zudem soll klargestellt werden, dass es sich bei der Teilnahme von Vertragsärztinnen und -ärzten am vertragsärztlichen Notdienst sozialversicherungsrechtlich um einen Annex zur Haupttätigkeit handelt.

Mit einem Hinweis auf die Zulässigkeit der Gewährung einer Sicherstellungspauschale an Ärzte unabhängig von der tatsächlichen Vergütung trage man „dem Bedürfnis Rechnung, den Sicherstellungsauftrag nach § 75 Absatz 1b SGB V auch in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten sicherzustellen“, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Dazu erklärten die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, man begrüße es sehr, dass sich im vorliegenden Entwurf notwendige gesetzliche Klarstellungen finden, die zur Rechtssicherheit bei der Gestaltung des vertragsärztlichen Notdienstes führen.

„Der intensive Dialog von uns und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Vertretern der Deutschen Rentenversicherung sowie der beiden Bundesministerien für Gesundheit und für Arbeit und Soziales hat Früchte getragen und Eingang in die Gesetzgebung gefunden“, so die KBV-Vorstände.

„Wir begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Handlungsdruck erkannt hat und nun Nägel mit Köpfen machen will. Die gefundenen Regelungen werden endlich für eine klare rechtliche Lage sorgen und den Unsicherheiten um den vertragsärztlichen Notdienst ein Ende setzen“, bewertete auch Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, das Vorhaben positiv.

Man habe wiederholt auf die schwierige Situation in einzelnen Regionen durch das Risiko eines Wegbrechens etablierter Strukturen verwiesen und eine schnelle politische Nachjustierung gefordert. Die nun im Kabinett beschlossene Regelung könne die dringend benötigte Rechtssicherheit für die Ärzteschaft schaffen.

aha

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