Ärzteschaft

KV Schleswig-Holstein kündigt Poolärzten im Bereitschaftsdienst

  • Mittwoch, 8. November 2023
/picture alliancem, photothek, Thomas Trutschel
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Bad Segeberg – Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Poolärzten zieht mit der Kassenärztli­chen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) die nächste Körperschaft Konsequenzen. Sie teilte heute mit, den rund 400 Poolärzten, die sich derzeit in Schleswig-Holstein am Ärztlichen Bereitschaftsdienst beteiligen, zum 31. Dezember dieses Jahres zu kündigen.

Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass auf Honorarbasis tätige Poolärzte im Ärztlichen Bereit­schaftsdienst nicht automatisch als Selbstständige gelten, wenn sie in eine Notdienstorganisation eingebun­den sind, wie sie auch in Schleswig-Holstein besteht.

Mit einiger Wahrscheinlichkeit unterlägen die Poolärzte damit neben ihren persönlichen Sozialabgaben zu­sätzlich der Sozialversicherungspflicht der Deutschen Rentenversicherung, für die die KVSH Arbeitgeber­anteile zu tragen hätte, schreibt die KV.

Poolärzte sind Ärzte, die in Schleswig-Holstein nicht niedergelassen sind, aber auf freiwilliger Basis Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst leisten. Sie übernehmen bisher bis zu 30 Prozent der insgesamt anfallenden Dienste und sind so eine wesentliche Stütze der Versorgung im Bereitschaftsdienst.

Durch die drohende Sozialversicherungspflicht würden auf die KVSH erhebliche finanzielle Mehrbelas­tun­gen zukommen, die in dieser Dimension nicht tragbar seien, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVSH, Ralph Ennenbach. Dieser Entwicklung müsse begegnet werden, was rasche Entscheidungen erfordere, um den zeitlichen Spielraum des BSG-Urteils zu nutzen.

Die Folge des Urteils ist damit, dass auf die schon zur Sprechstundenzeit überlastete Ärzteschaft weitere Belastungen in Form zusätzlicher Nacht- und Wochenenddienste zukommen. „Die Herausnahme der Poolärzte aus der Versorgung bedingt mehr Dienstzuweisungen an die niedergelasse­nen Ärzte und Medizinischen Versorgungszentren, denn die 24/7-Sicherung muss für die Bevölkerung gewähr­leistet werden“, erläuterte die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Monika Schliffke.

Die KVSH betonte, man könne momentan auch nicht ausschließen, dass das Urteil weitere Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung mit Notfall­praxen haben könne. Schliffke appellierte daher an die Politik, im Interesse eines funktionierenden Bereitschaftsdienstes unverzüglich eine gesetzliche Klarstellung vorzuneh­men, um die Poolärzte analog den Notdienstärzten im Rettungsdienst von der zusätzlichen Sozialversiche­rungs­pflicht auszunehmen.

„Es liegt jetzt in der Hand des Gesetzgebers, die langfristig negativen Folgen dieses Urteils abzuwenden, denn mit anhaltend hohen zusätzlichen Dienstbelastungen wird die Niederlassung weiter an Attraktivität verlieren und noch mehr Praxen werden keine Nachfolger finden“, so Schliffke.

EB

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