Rheinland-Pfalz: KV schränkt Ärztlichen Bereitschaftsdienst ein

Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat angekündigt, ab Januar einige Ärztliche Bereitschaftspraxen (ÄBP) zu schließen und Öffnungszeiten zu reduzieren. Das sei erforderlich, um die Folgen eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht von freiberuflich tätigen Poolärzten aufzufangen und die ambulante Versorgung für die Menschen in Rheinland-Pfalz insgesamt weiter aufrechterhalten zu können.
Im Oktober hatte das BSG entschieden, dass externe Ärzte im ÄBD sozialversicherungspflichtig sind. Betroffen davon sind laut KV in Rheinland-Pfalz 427 Poolärzte, die rund 60 Prozent der Bereitschaftsdienste abdecken. Die KV RLP muss für diese Gruppe nun auch rückwirkend die Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Zudem steigen die Personalkosten durch das Urteil um 30 Prozent, hinzu kommt ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
Neben den wirtschaftlichen Folgen bedeutet das Urteil der KV zufolge auch den Verlust von Poolärzten und eine massive Mehrbelastung der ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Praxen.
„Wir haben als Kassenärztliche Vereinigungen immer wieder vor den weitreichenden Folgen eines solchen Urteils gewarnt. Die Patienten in Rheinland-Pfalz sind jetzt die Leidtragenden einer immer weiter von der Politik forcierten Aushöhlung des ambulanten Systems“, sagte Peter Heinz, Vorsitzender des Vorstands der KV RLP.
Um der Gefährdung der ärztlichen ambulanten Akutversorgung im Sinne der Patienten entgegenzuwirken, sieht sich die KV gezwungen, ab dem kommenden Jahr strukturelle Maßnahmen mit Blick auf die begrenzten, vorhandenen Ressourcen zu ergreifen. Demnach werden zum einen die ÄBP Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal, Gerolstein, Ingelheim und Landstuhl geschlossen. Daneben werden analog zur Regelung in den meisten anderen Bundesländern alle ÄBP in der Nacht geschlossen. Am Tag werden die Öffnungszeiten eingeschränkt. So sind die ÄBP montags, dienstags und donnerstags geschlossen. Mittwoch, Freitag, an Wochenenden und Feiertagen gelten reduzierte Zeiten.
Der Fahrdienst bleibt in seiner jetzigen Form bestehen. Auf die niedergelassenen Ärzte kommt laut KV neben den Mehrbelastungen bei den Diensten eine deutlich höhere Umlage von 340 Euro (bisher 270 Euro) monatlich zu.
„Das Urteil ist eine Zumutung für unsere Praxen und unsere Patienten. Für uns muss es jetzt aber erst einmal darum gehen, die daraus resultierenden Folgen so gut es geht abzufedern“, unterstrich Andreas Bartels, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KV RLP.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: