Politik

Befangenheits­vorwürfe gegen Karlsruher Richter im Coronaverfahren

  • Montag, 27. September 2021
Stephan Harbarth (r), Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, und Susanne Baer, Richterin des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. /picture alliance, Sebastian Gollnow
Stephan Harbarth (r), Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, und Susanne Baer, Richterin des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. /picture alliance, Sebastian Gollnow

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht sieht sich mit neuen Befangenheitsvorwürfen wegen eines gemeinsamen Abendessens mit Mitgliedern der Bundesregierung im Kanzleramt konfrontiert. Eine Spre­cherin des Karlsruher Gerichts bestätigte heute, dass in einem Verfahren zur sogenannten Corona­notbremse des Bundes (Az. 1 BvR 781/21) ein Ablehnungsgesuch eingegangen sei. Es richte sich gegen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer. Zuerst hatte die Welt am Sonntag (WamS) darüber berichtet.

Das Treffen in Berlin hatte am 30. Juni stattgefunden. An dem Abendessen mit der Kanzlerin nahmen alle 16 Verfassungsrichterinnen und -richter und die meisten Bundesministerinnen und -minister teil, wie in der Regierungsantwort auf eine frühere AfD-Anfrage steht.

Wegen dieses Treffens hatte auch schon die AfD den Richtern Befangenheit vorgeworfen – in einem Verfahren zu Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Thüringenwahl. Das Gericht hatte diesen Antrag im Juli mit der Begründung zurückgewiesen, die regelmäßigen Treffen seien Ausdruck des Respekts zwischen den Verfassungsorganen. Das Gericht sei permanent mit Verfahren befasst, die das Handeln der Regierung beträfen. Würde ein Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen, wäre ein Austausch unmöglich. Ein solches Misstrauen widerspreche auch „dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters“.

Das neue Ablehnungsgesuch wurde laut WamS von dem Berliner Anwalt Niko Härting gestellt. Er schrieb vorgestern auf Twitter, Harbarth habe Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Gelegenheit gegeben, die Bundesnotbremse zu erläutern. Auch Baer habe zum Thema gesprochen. Gleichzeitig wolle das Gericht auf eine Verhandlung zur Notbremse verzichten. Dies wecke Zweifel an der Unvoreingenom­menheit.

Das Gericht hatte im August mitgeteilt, dass es voraussichtlich per schriftlichem Beschluss entscheiden werde, damit es schneller gehe.

Aus der Regierungsantwort auf die AfD-Anfrage geht hervor, dass eines der Themen bei dem Treffen tat­sächlich „Entscheidung unter Unsicherheiten“ hieß. Zur Einleitung des Gedankenaustauschs habe es Impulsvorträge gegeben. Ein Sprecher des Justizministeriums bezeichnete den Vorwurf einer unzulässi­gen Einflussnahme auf Anfrage als „völlig abwegig“.

In Lambrechts Redemanuskript werde die Wichtigkeit einer „starken Verfassungsgerichtsbarkeit“ hervor­ge­hoben und darauf hingewiesen, dass „tatsächliche Unsicherheiten“ wie in der Coronapandemie „keinen Blankoscheck“ für die Politik bedeuteten. Der Wortlaut der gesprochenen Rede sei nicht dokumentiert.

dpa

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