Politik

Bund lehnt Ländervorschlag zum Gesundheitsversorgungs­stärkungsgesetz ab

  • Donnerstag, 29. August 2024
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Krankenhausreform (KKHVG) morgen ins Kabinett einbringen. /picture alliance, dts-Agentur
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) /picture alliance, dts-Agentur

Berlin/München – Das Bundeskabinett hat gestern keine Nachbesserungen am Gesundheitsversorgungsstär­kungsgesetz (GVSG) beschlossen. Vorschläge der Länder blieben weitgehend unberücksichtigt. Das führte zu Kritik.

Der Bundesrat hatte in seiner Anfang Juli beschlossenen Stellungnahme zum GVSG zahlreiche Nachbesse­rungen und Änderungen gefordert.

Dies betrifft unter anderem die Gesundheitskioske, Details der ärztlichen Weiterbildungsförderung, die Regu­lierung von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und eine Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Bundesregierung lehnte nun in seiner Gegenäußerung die meisten Änderungswünsche ab und sagte le­diglich bei einigen eine Prüfung zu – etwa bei den geplanten Regelungen zu Gesundheitskiosken und Pri­mär­versorgungszentren sowie bei einer möglichen Anpassung der erstmaligen Festsetzung der „Hausarzt-MGV“ für die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen.

Die übrigen Anregungen und Änderungsvorschläge des Bundesrates seien „fachlich abzulehnen“, so Bundes­gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

„Sämtliche Vorschläge des Bundesrates sind vom Bundeskabinett einfach abgelehnt worden. Dies betrifft insbesondere auch bessere Weiterbildungsförderungen, vor allem für Fachärzte“, kritisierte Bayerns Gesund­heitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Dass eine Regulierung von investorenbetriebenen MVZ lediglich geprüft werden soll, bedeute aus der Sicht Gerlachs „einmal mehr ein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleinstag“. Das Gesetz greife damit insgesamt weiter „deutlich zu kurz, um die niedergelassenen Ärzte und damit die ambulante Versorgung maßgeblich zu stärken“.

aha

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