Politik

Bund plant Erhöhung der Steuern auf Alkohol

  • Freitag, 26. Juni 2026
/picture alliance, imageBROKER, Manfred Bail
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Berlin – Der Bund sucht derzeit händeringend Möglichkeiten, den Haushalt zu konsolidieren. Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesfinanzministerium eine Tabaksteuererhöhung auf den Tisch gelegt. Nun gibt es einen Diskussionsentwurf für eine Alkoholsteuererhöhung.

Dem Papier zufolge, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, rechnet das Finanzministerium (BMF) ab 2027 mit jährlichen Steuermehreinnahmen in Höhe von 455 Millionen Euro. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine Erhöhung um 20 Prozent. Bier und Wein sollen ausgenommen sein. Der Entwurf soll Teil des Haushaltsgesetzes werden. Er diene der „Konsolidierung“ des Bundeshaushalts, so das Ministerium.

Eine mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplante Zuckersteuer oder -abgabe, für die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig ist, steht noch aus.

Hintergrund sind Empfehlungen einer Kommission für die Reform zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Gremium schlug dafür unter anderem auch die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden vor. In den Kreisen des Finanzministeriums war zuletzt von einer Abgabe die Rede.

Die Kommission hatte auch eine Erhöhung der Tabaksteuer sowie der Spirituosensteuer vorgeschlagen. Eine höhere Tabaksteuer hatte die Bundesregierung bereits angekündigt. In den Kreisen ist außerdem die Rede von einer Plastikabgabe.

Bei den Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes kommen die Pläne gut im Prinzip gut an. „Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte können einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten“, sagte der Vorsitzende des BVÖGD, Peter Schäfer.

Entscheidend sei aber, dass die zusätzlichen Einnahmen auch tatsächlich dort ankämen, wo sie die Gesundheit der Menschen stärken würden. „Wir fordern deshalb, die Mittel zweckgebunden für Prävention, Gesundheitsförderung und -versorgung einzusetzen. Sie dürfen nicht im allgemeinen Bundeshaushalt aufgehen“, betonte er.

Diese Forderung war zuletzt mehrfach laut geworden. In der Tabak- und Alkoholsteuererhöhung des Finanzministeriums ist dazu aber nichts zu lesen.

may/bee

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