Politik

Bundesärztekammer plädiert für Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

  • Dienstag, 18. März 2025
/picture-alliance, ZB, Bernd Wüstneck
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Berlin – Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) muss zwingend über Ende 2026 hinaus fortgeführt werden. Dies fordert die Bundesärztekammer (BÄK) anlässlich des morgigen Tags des Gesundheitsamtes.

Die Coronapandemie habe die personellen und technischen Defizite des ÖGD deutlich offenbart, so die BÄK. Zwar habe der Bund im Rahmen des ÖGD-Paktes vier Milliarden Euro für die Modernisierung der Gesundheitsämter und zur Schaffung von Personalstellen bereitgestellt – die Finanzierungsmaßnahmen laufen jedoch Ende 2026 aus.

BÄK-Präsident Klaus Reinhardt begrüßte, dass mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln des Pakts „wichtige personelle, administrative und technische Verbesserungen für die Gesundheitsämter“ erreicht werden konnten. Aufgabe der neuen Bundesregierung sei es, diese Verbesserungen gemeinsam mit den Ländern langfristig finanziell abzusichern.“

„Nur ein entsprechend ausfinanzierter Öffentlicher Gesundheitsdienst kann seinem breiten Aufgabenspektrum und insbesondere den bevölkerungsmedizinischen Herausforderungen gerecht werden. Deshalb muss eine – der Bedeutung des ÖGD angemessene – Finanzierung dauerhaft sichergestellt sein“, betonte Sven Christian Dreyer, Co-Vorsitzender der BÄK-Arbeitsgruppe „Öffentlicher Gesundheitsdienst“.

Die Bundesärztekammer plädiert zudem dafür, die Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit politisch stärker in den Blick zu nehmen. Dies müsse einen wesentlichen Baustein einer zu entwickelnden Public-Health-Strategie darstellen.

Christine Neumann-Grutzeck, Co-Vorsitzende der BÄK-Arbeitsgruppe „Öffentlicher Gesundheitsdienst“, sagte dazu: „Menschen mit niedrigem Sozialstatus leiden häufiger und früher an beispielsweise Herz-Kreislauf-, Atemwegs- oder Krebserkrankungen. Im Rahmen einer umfassenden Public-Health-Strategie kann ein starker Öffentliche Gesundheitsdienst hier eine Schlüsselfunktion einnehmen und einen Fokus auf benachteiligte Gruppen legen.“

Außerdem müssten laut BÄK die auf Bundesebene bereits bestehenden Public-Health-Strukturen weiter ausgebaut werden. Die weitere Entwicklung der zuständigen Bundesinstitutionen müsse in engem Austausch mit der Ärzteschaft und den betroffenen Fachkreisen erfolgen.

„Besorgniserregend“ sei, dass einige Gesundheitsämter nicht mehr ärztlich geleitet werden. Aus Sicht der BÄK steht die ärztliche Leitung in besonderer Weise für die Gewährleistung einer an hohen medizinischen Standards ausgerichteten und von fachfremden Weisungen unabhängigen Aufgabenwahrnehmung. Deshalb müsse die ärztliche Leitung der Gesundheitsämter erhalten bleiben.

aha

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