Bundesregierung ermöglicht unbürokratische Arzneimittel-Lieferungen in Ukraine

Berlin – Zur medizinischen Versorgung der Zivilbevölkerung in der Ukraine ermöglicht die Bundesregierung Hilfsorganisationen die unbürokratische Lieferung von Arzneimitteln – darunter auch Betäubungsmittel.
Wie das Gesundheitsministerium (BMG) in Berlin gestern mitteilte, wird mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung sichergestellt, dass bestimmte Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ausgeführt werden können, „ohne dass im Einzelfall Ausfuhrgenehmigungen eingeholt werden müssen“.
Der Krieg in der Ukraine „gefährdet Gesundheit und Leben der betroffenen Bevölkerung“, heißt es in der auf vorgestern datierten Allgemeinverfügung. „Unter anderem ist die Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln prekär.“
Deshalb schaffe das Gesundheitsministerium nun „die Voraussetzung dafür, dass Hilfsorganisationen diese Arzneimittel ohne Ausfuhrgenehmigung in die Ukraine und die Nachbarländer der Ukraine, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, ausführen dürfen, um sie dort therapeutisch anzuwenden.“
Nach Angaben des Ministeriums von gestern können damit Hilfsorganisationen „ab sofort“ Arzneimittel schnell und unbürokratisch ausführen. Die Regelung zu den Betäubungsmitteln gilt demnach für in Deutschland anerkannte beziehungsweise registrierte Hilfsorganisationen.
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