Politik

Bundesregierung ermöglicht unbürokratische Arznei­mittel-Lieferungen in Ukraine

  • Montag, 7. März 2022
/picture alliance, Ukrinform
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Berlin – Zur medizinischen Versorgung der Zivilbevölkerung in der Ukraine ermöglicht die Bundesregie­rung Hilfsorganisationen die unbürokratische Lieferung von Arzneimitteln – darunter auch Betäubungs­mittel.

Wie das Gesundheitsministerium (BMG) in Berlin gestern mitteilte, wird mit einer entsprechenden Allge­mein­verfügung sichergestellt, dass bestimmte Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ausgeführt werden können, „ohne dass im Einzelfall Ausfuhrgenehmigungen eingeholt werden müssen“.

Der Krieg in der Ukraine „gefährdet Gesundheit und Leben der betroffenen Bevölkerung“, heißt es in der auf vorgestern datierten Allgemeinverfügung. „Unter anderem ist die Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln prekär.“

Deshalb schaffe das Gesundheitsministerium nun „die Voraussetzung dafür, dass Hilfsorganisationen diese Arzneimittel ohne Ausfuhrgenehmigung in die Ukraine und die Nachbarländer der Ukraine, die Mitglied­staaten der Europäischen Union sind, ausführen dürfen, um sie dort therapeutisch anzuwenden.“

Nach Angaben des Ministeriums von gestern können damit Hilfsorganisationen „ab sofort“ Arzneimittel schnell und unbürokratisch ausführen. Die Regelung zu den Betäubungsmitteln gilt demnach für in Deutschland anerkannte beziehungsweise registrierte Hilfsorganisationen.

afp

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