Bundesregierung verteidigt Spezialisierung bei Versorgung von Frühgeborenen

Berlin – Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm ist nach Angaben der Bundesregierung eine Spezialisierung der Einrichtungen sinnvoll. In Versorgungseinrichtungen mit mehr Erfahrung reduziere sich die Sterbewahrscheinlichkeit sowie das Risiko einer Behinderung der Kinder signifikant, heißt es in der Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) verbindliche Mindestanforderungen regelt.
Zudem habe der G-BA eine Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm festgelegt und 2020 beschlossen, diese Mindestmenge auf 25 Leistungen pro Jahr und Standort eines Krankenhauses ab dem Jahr 2024 zu erhöhen.
Die Planungsbehörden der Länder seien jedoch berechtigt, zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung auf Antrag des Krankenhauses Ausnahmen von den Mindestmengen vorzusehen. Diese Ausnahmeregelung trage der unterschiedlichen Versorgungssituation in den Ländern angemessen Rechnung, heißt es in der Antwort weiter.
Betont wird allerdings auch, dass künftig voraussichtlich nicht alle Perinatalzentren die Qualitätsanforderungen der QFR-RL und/oder der Mindestmengenregelung werden erfüllen können. Daraus könne langfristig eine stärkere Konzentration der Frühgeborenenversorgung in Deutschland resultieren – dies sei aber im Hinblick auf die hohen qualitativen Anforderungen und den damit verbundenen Ressourcenverbrauch zu unterstützen.
Allerdings sei kein relevanter Abfall der Behandlungsfälle für Level-1-Zentren zu erwarten, wenn diese aufgrund der Nichteinhaltung der Mindestmenge Neugeborene unter 1.250 Gramm nicht mehr behandeln dürfen.
Wie in der Antwort erläutert wird, beträgt der Anteil der Neugeborenen unter 1.250 Gramm weniger als ein Prozent aller Neugeborenen. Die Zahl der weiterhin zu versorgenden Neugeborenen über 1.250 Gramm sei demnach mehr als 100-fach höher als diejenige der Neugeborenen unter 1.250 Gramm.
Demgegenüber müsse selbstverständlich die Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen in Deutschland weiterhin flächendeckend gesichert sein. Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung zu berücksichtigen, dass Frühgeburten ganz überwiegend „planbar“ sind und nur in seltenen Fällen notfallmäßig erfolgen.
Im Ergebnis bedeute das, dass eine längere Anfahrt zu einem Level-1-Zentrum in Kauf genommen werden kann beziehungsweise „im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung in Kauf genommen werden muss“.
Im Rahmen der vom G-BA im März 2023 beschlossenen Evaluation des Mindestmengenbeschlusses sei das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) insbesondere auch beauftragt worden, die mit der Mindestmenge erzielten Versorgungsvor- und -nachteile darzulegen und wissenschaftlich zu prüfen, ob mit der Festlegung dieser Mindestmenge eine Verbesserung der Qualität der Behandlungsergebnisse bestätigt werden kann. Erste Ergebnisse im Rahmen eines Zwischenberichts sollen Anfang 2025 vorliegen.
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