Corona: Erste Beschlussvorlage der Gesundheitsministerkonferenz zu Impfstrategie

Berlin – Die Gesundheitsminister der Länder haben sich mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf eine gemeinsame Linie für das Vorgehen bei der Zulassung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 geeinigt. Der Entwurf liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Wann Bund und Länder die Maßnahmen offiziell beschließen, ist noch unklar.
Wie bereits in einem vom BMG in der vergangenen Woche veröffentlichten Papier skizziert, einigten sich die Minister darauf, dass der Bund potenzielle Impfstoffe zunächst aus Haushaltsmitteln finanziert.
Die Länder werden ihrerseits die zum Impfen notwendige Ausrüstung mit Mitteln aus den jeweiligen Landeshaushalten bestreiten. Gemeinsam sei der Aufbau von bundesweit 60 Impfzentren geplant, heißt es in dem Papier.
Bei Bedarf könne die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) auf Bitte der Landesregierung zum Mitwirken an Aufbau und Organisation dieser Zentren verpflichtet werden. Der Bund werde sich über die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an den Kosten dieser Einrichtungen beteiligen.
An welchen Standorten sich die Impfzentren befinden werden, soll dem Bund laut Beschlussentwurf bis zum 10. November mitgeteilt werden. Dieser kümmere sich dann um die Auslieferung der Impfstoffdosen dorthin, die laut Papier über die Bundeswehr oder die Hersteller selbst erfolgen soll. Die Verteilung der Dosen soll sich an der Bevölkerungszahl der Bundesländer orientieren.
Welche Bevölkerungsgruppen den wahrscheinlich zunächst nur in begrenzter Menge verfügbaren Impfstoff erhalten, wird derzeit noch von einem Expertengremium um die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) festgelegt. Dass bis auf Weiteres nur die entsprechend priorisierten Personen geimpft werden, liege in der Verantwortung der Länder, heißt es in der Beschlussvorlage.
An einem Terminvergabeverfahren für die Impfzentren arbeite das BMG derzeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Für Risikogruppen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sollen die Länder zudem Impfmöglichkeiten in Betreuungseinrichtungen organisieren.
Ein Evaluationsverfahren, das auch Post-Marketing-Studien einschließt, soll vom Bund unter Einbindung der Impfzentren erarbeitet werden.
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