Politik

Datenlieferungen sollen bei Krankenhausreformen unterstützen

  • Montag, 20. Februar 2023
/Chaosamran_Studio, stock.adobe.com
/Chaosamran_Studio, stock.adobe.com

Berlin – Durch die Übermittlung und Erläuterung von Datenauswertungen soll das Institut für das Entgelt­system im Krankenhaus (InEK) das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstützen. Dies soll laut einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Änderungsantrag zum Gesetzverfahren bezüglich der Stiftung Unab­hängige Patientenberatung Deutschland bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen und gesetzlicher Regelungen zur Krankenhausversorgung helfen.

Da das InEK aufgrund seiner zentralen Aufgaben bei der Weiterentwicklung des Vergütungssystems von Krankenhäusern sowie bei der Festlegung und Bestimmung von Pflegepersonaluntergrenzen in den Kran­kenhäusern über einen umfangreichen Datenbestand verfügt, sei eine Zuarbeit des InEK insbesondere bei komplexen Fragestellungen „unverzichtbar“, heißt es in der Begründung.

Die Auswertungen sollen vom BMG auch den für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden über­mittelt werden können. Wie im Änderungsantrag betont wird, findet die Unterstützungs- und Beratungspflicht des InEK dort ihre Grenze, wo Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Krankenhäusern betroffen sind. Auch würden durch das InEK keine personenbezogenen Daten übermittelt.

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) befürwortet die mit der geplanten Regelung ange­strebte verbesserte Datentransparenz. Man gehe davon aus, dass durch die InEK-Analyse validiertere Aussa­gen zu den Auswirkungsanalysen der Reformvorschläge möglich sein werden, hieß es gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Mit einem weiteren Änderungsantrag zum UPD-Gesetz soll für die Krankenhäuser die Möglichkeit geschaffen werden, Krankenfahrten zwischen Krankenhaus und Übernachtungsort für bestimmte Versichertengruppen auch für den Zeitraum während der tagesstationären Behandlung zu verordnen.

Dabei handle es sich insbesondere um Krankenfahrten für Versicherte mit hochfrequenten Behandlungen, Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ und Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 3, so der Änderungsantrag. Bisher können Krankenhäuser diese Krankenfahrten nur im Rahmen des Entlassmanagements verordnen.

Anm.d.Red.: Der Änderungsantrag wurde nach Angaben des Ausschusssekretariats am 20.2.2023 formal zurückgezogen. Die Koalitionsfraktionen planen demnach aber, zur öffentlichen Anhörung am 1. März 2023 die Änderungsanträge neu vorzulegen.

EB/aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung