Datenlieferungen sollen bei Krankenhausreformen unterstützen

Berlin – Durch die Übermittlung und Erläuterung von Datenauswertungen soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstützen. Dies soll laut einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Änderungsantrag zum Gesetzverfahren bezüglich der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland bei der Vorbereitung politischer Entscheidungen und gesetzlicher Regelungen zur Krankenhausversorgung helfen.
Da das InEK aufgrund seiner zentralen Aufgaben bei der Weiterentwicklung des Vergütungssystems von Krankenhäusern sowie bei der Festlegung und Bestimmung von Pflegepersonaluntergrenzen in den Krankenhäusern über einen umfangreichen Datenbestand verfügt, sei eine Zuarbeit des InEK insbesondere bei komplexen Fragestellungen „unverzichtbar“, heißt es in der Begründung.
Die Auswertungen sollen vom BMG auch den für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden übermittelt werden können. Wie im Änderungsantrag betont wird, findet die Unterstützungs- und Beratungspflicht des InEK dort ihre Grenze, wo Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Krankenhäusern betroffen sind. Auch würden durch das InEK keine personenbezogenen Daten übermittelt.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) befürwortet die mit der geplanten Regelung angestrebte verbesserte Datentransparenz. Man gehe davon aus, dass durch die InEK-Analyse validiertere Aussagen zu den Auswirkungsanalysen der Reformvorschläge möglich sein werden, hieß es gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Mit einem weiteren Änderungsantrag zum UPD-Gesetz soll für die Krankenhäuser die Möglichkeit geschaffen werden, Krankenfahrten zwischen Krankenhaus und Übernachtungsort für bestimmte Versichertengruppen auch für den Zeitraum während der tagesstationären Behandlung zu verordnen.
Dabei handle es sich insbesondere um Krankenfahrten für Versicherte mit hochfrequenten Behandlungen, Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ und Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 3, so der Änderungsantrag. Bisher können Krankenhäuser diese Krankenfahrten nur im Rahmen des Entlassmanagements verordnen.
Anm.d.Red.: Der Änderungsantrag wurde nach Angaben des Ausschusssekretariats am 20.2.2023 formal zurückgezogen. Die Koalitionsfraktionen planen demnach aber, zur öffentlichen Anhörung am 1. März 2023 die Änderungsanträge neu vorzulegen.
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