Politik

Digital-Agentur-Ge­setz: Kritik an geplanter Entscheidungs­struktur

  • Montag, 11. November 2024
Ausschusssitzung (Archivbild) /picture alliance, Wolfgang Minich
Ausschusssitzung (Archivbild) /picture alliance, Wolfgang Minich

Berlin – Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) befasste sich heute der Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dabei bewegte sich Zustimmung und Kritik entlang der bekannten Positionen – so kritisierten Bundesärztekammer (BÄK) sowie der GKV-Spitzenverband die vorgesehene Anteilsmehrheit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an der künftigen Digitalagentur Gesundheit. IT-Industrievertreter lehnten insbesondere die geplante Ausweitung der hoheitlichen Rechte der Digitalagentur ab.

Wie die amtierende Vorsitzende des Ausschusses, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), betonte, habe man trotz der aktuellen politischen Lage „wichtige Vorhaben“ zu beraten. Der Bundestag werde beraten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen umzugehen ist.

Eine zentrale Agentur mit weitreichenden Rechten sei grundsätzlich zu begrüßen, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Sie kritisierte es zugleich als „Unding“, dass die Finanzierungsverantwortung für die Digitalagentur bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen soll, die Entscheidungshoheit hingegen beim Bund beziehungsweise beim BMG.

Ähnlich äußerte sich die BÄK in ihrer Stellungnahme. Die vorgesehene Entscheidungsstruktur bilde „nur unzulänglich eine von allen Betroffenen breit getragene Entwicklungs- und Umsetzungsstrategie“ ab. Die verantwortliche Einbringung weitergehender fachlicher Inhalte werde durch ein solches Modell nicht befördert.

Zudem vermisst die BÄK in dem Gesetzentwurf „ein deutliches Bekenntnis und dessen gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Erprobung und Evaluierung von Anwendungen vor dem bundesweiten Rollout“. Weitergehende Rechte, verbunden mit der Möglichkeit, diese auch durchzusetzen, für die Digitalagentur begrüße man ausdrücklich.

Dies unterstützte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Mehr Durchgriffsrechte für die gematik seien dringend notwendig. Künftige Roadmaps der Digitalagentur zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) müssten aber verstärkt Nutzerperspektive und Versorgungsalltag in den Fokus nehmen. Bei der Festlegung von verbindlichen Standards der Benutzerfreundlichkeit von Komponenten, Diensten und Anwendungen der TI biete man Unterstützung an.

Seitens Branchenverbände bitkom und Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) wurde eine stärkere Rolle der gematik beziehungsweise der Digitalagentur Gesundheit abgelehnt. Die geplante Ausweitung der Durchgriffsrechte sei „überzogen“, hieß es vom bitkom.

Laut Gesetzentwurf soll mit der neuen Digitalagentur die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Um die Transformationsziele zu erreichen, soll die Gesellschaft für Telematik (gematik) zu einer Digitalagentur Gesundheit ausgebaut und damit gestärkt werden. Zentrale Aufgabe der Agentur sei die Steuerung der Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der TI. Wesentliche Komponenten und Dienste der TI sollen künftig über ein Ausschreibungsverfahren von der Digitalagentur beschafft und bereitgestellt werden können.

Um die Stabilität und Funktionalität der TI zu gewährleisten, soll die Agentur „externe Stakeholder“ früher einbinden, damit Anwendungen schneller und in höherer Qualität für Nutzer bereitstehen. Die Agentur soll zudem „hoheitliche“ Aufgaben erhalten. Neben der Zulassung umfasse dies das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI. Insbesondere in der Gefahrenabwehr soll die Digitalagentur durch das hoheitliche Mandat auf Gefahren und Störungen der TI reagieren.

Die Digitalagentur soll außerdem die Zuständigkeit für die Festlegung von Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI erhalten. Sie soll sicherstellen, dass Standards eingehalten und Nutzungshürden beseitigt werden. Auch soll die Digitalagentur die Institutionen der Selbstverwaltung bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und in der Pflege unterstützen.

aha

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