eAU: Krankenkassen sehen Ärzte in der Pflicht

Berlin – Die gesetzlichen Krankenkassen sehen die Pilotphase zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bisher als Erfolg: Eine Million Datensätze wurden nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes bereits zwischen Kassen und Arbeitgebern versandt – nun seien die Ärzte am Zug. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingegen zieht ein weniger positives Zwischenfazit.
„Das erste Quartal der Pilotierung stimmt zuversichtlich, dass wir die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in absehbarer Zeit und in vollem Umfang auf die Schiene bekommen“, sagt Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Seit Anfang des Jahres senden die Kassen eAU an die Arbeitgeber. „Über eine Million zwischen Kassen und Arbeitgebenden übermittelte Datensätze sind ein positives Zeichen dafür, dass dieser Teil des Verfahrens funktioniert.“
Die KBV hingegen verweist darauf, dass die Zahl von einer Million versandter Datensätze innerhalb eines Quartals zwar einen guten Eindruck erwecke – angesichts von deutschlandweit jährlich 70 bis 90 Millionen eAU allerdings nur einen kleinen Bruchteil des tatsächlichen Aufkommens abbilde.
Es sei zwar zu begrüßen, dass die Datenübertragung zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern funktioniere. „Das ist für die Praxen aber nicht relevant“, sagte ein KBV-Sprecher. Wichtiger sei aus Sicht der Vertragsärzteschaft, dass die Übertragung zwischen Praxen und Krankenkassen reibungslos funktioniert. „Und da hapert es noch sehr, weil etwa die Software oder Hardware nicht funktionieren oder noch nicht ausgeliefert wurden.“
Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken bewertet die bisherigen Fortschritte dennoch positiv. Wie er kürzlich im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt erläuterte, werden derzeit bereits etwa 25 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in den Praxen elektronisch abgewickelt. Er verwies darauf, dass bislang erst etwa 80.000 Ärzte an den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) angeschlossen seien – die Nutzung des KIM-Dienstes stellt die Grundvoraussetzung zum Versand der eAU dar.
Die Fehlerquote bei der Bearbeitung der eAU belaufe sich auf weniger als zwei Prozent, sagte Leyck Dieken. Man sei hier noch nicht da, wo man sein wolle und arbeite daran, die Quote weiter abzusenken.
Laut GKV-Spitzenverband verteilen sich die gut eine Million Datensätze auf rund 500.000 Anfragen von Arbeitgebern und knapp 600.000 Rückmeldungen der Kassen. Die konnten nach eigenen Angaben alle Anfragen von Arbeitgebern beantworten, in 80 Prozent der Fälle auch mit eAU-Daten. Wenn dies nicht möglich war, habe in den meisten Fällen keine eAU bei der Kasse vorgelegen, weil die ärztliche Praxis sie nicht übermittelt hat.
Ärztliche Praxen sind bereits seit Jahresanfang verpflichtet, die eAU für ihre Patientinnen und Patienten über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse zu schicken. Da viele Praxen dazu technisch noch nicht in der Lage sind, nutzen sie das herkömmliche Verfahren, drucken die Krankmeldung aus und geben sie dem Versicherten mit.
Pfeiffer sieht die Ärzte deshalb in der Pflicht. „Was wir jetzt brauchen, sind reibungslose Abläufe im ersten Teil des Verfahrens, also bei der Übermittlung der eAU von ärztlichen Praxen an die Kassen“, sagt sie. „Ich appelliere daher an alle Ärztinnen und Ärzte, die eAU kurfristig umzusetzen und möglichst viele digitale Krankmeldungen auszustellen. Das ist die Voraussetzung für einen funktionierenden Regelbetrieb.”
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