Politik

Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab heute

  • Mittwoch, 16. März 2022
/picture alliance, APA, picturedesk.com, Barbara Gindl
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Berlin – Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit heute für Arbeitnehmer in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen. Bis gestern hatten sie Zeit, Impf- oder Genesenennachweise vorzulegen – oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können.

Ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor könnten nun Konsequenzen drohen. Die Ämter dürfen Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen. Allerdings wird die Umsetzung in den Bundes­ländern unterschiedlich gehandhabt.

In einigen Teilen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpf­te Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.

So wird beispielsweise in Bayern die Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesund­heitswesen nur langsam und schrittweise um- und durchgesetzt. So sieht es das Konzept vor, das Ge­sund­­heitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zuletzt erarbeitet hatte.

Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov für das Jobportal „Indeed“, über die die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) heute berichtete, sucht aktuell mehr als jede vierte Pflegekraft einer Umfrage zufolge aktiv nach einem anderen Job.

Zwölf Prozent wollen wegen der hohen Arbeitsbelastung in eine andere Tätigkeit im Gesundheitswesen wechseln, 16 Prozent ganz raus aus der Branche. Besonders oft planen demnach jüngere Beschäftigte zwischen 18 bis 34 Jahren den Absprung, von ihnen sucht jeder dritte (34 Prozent) eine andere Tätigkeit.

Der Umfrage zufolge denken insgesamt zwei von drei befragten Pflegekräften (69 Prozent) übers Auf­hören nach, die Hälfte von ihnen oft, die andere gelegentlich. Noch größer ist die Unzufriedenheit dem­nach unter den Intensivpflegekräften: Acht von zehn der examinierten Kräfte mit Zusatzqualifikation stellen die weitere Ausübung ihres Berufs infrage, 42 Prozent tun dies oft.

Die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen spielt dabei aber offenbar kaum eine Rolle. Die Hälfte (49 Prozent) der Befragten gab die hohe Arbeitsbelastung als Grund an, 39 Prozent das Gehalt. Jede vierte Pflegekraft will wegen der Arbeitszeiten den Beruf wechseln, jedem fünften fehlt die Aner­kennung.

Die wenigsten stören sich an den direkten Pandemiefolgen, zu denen auch die Impfpflicht gehört: Nur fünf Prozent gaben das als möglichen Kündigungsgrund an. Allerdings wollen von den wenigen Unge­impften in den Einrichtungen sechs von zehn die Branche verlassen.

dpa/afp

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