Politik

Entbudgetierung der Pädiatrie auf dem Weg

  • Mittwoch, 25. Januar 2023
/maxbelchenko, stock.adobe.com
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Berlin – Nun soll alles ganz schnell gehen: Bereits morgen könnte die Entbudgetierung der pädiatrischen Leis­tungen erstmals im Bundestag beraten werden. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Bundesminis­te­riums für Gesundheit (BMG) für einen Änderungsantrag der Ampelfraktionen im Bundestag für das UPD-Änderungsgesetz hervor. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Darin heißt es im Begründungsteil, auch in Zukunft sei eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgung für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Daher solle die Ausübung in der ambulanten Kinderheilkunde in finanzieller Hinsicht „dauerhaft attraktiv ausgestaltet werden“.

Aus diesem Grund würden die Leistungen der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin von mengenbegren­zen­den Maßnahmen der Honorarverteilung ausgenommen und die Budgets ausgesetzt. Die Regelung soll für alle Leistungen der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin gelten, vorausgesetzt die Patienten haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Aufgrund der „herausra­genden Verantwortung“ und dadurch, dass in diesem Fachgebiet ausschließlich Kinder und Jugendliche behandelt werden dürften, sei „die Aussetzung der Budgetierung für diese Arztgruppe unter Beachtung der vielfältigen Besonderheiten angemessen“, schreibt das Ministerium.

Die Mehrleistungen sollen von den Krankenkassen „mit den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung“ vergütet werden, wie es heißt. Die Entbudgetierung soll damit nicht zulasten anderer Arztgruppen gehen.

Zu der zu erwartenden Höhe der Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) äußert sich das Minis­terium in dem Papier nicht. Die Details zu den Fragen der Transparenz und zu den Abrechnungsmodali­täten sowie zu den Regeln für mögliche Rückforderungen durch die Krankenkassen, soll die gemeinsame Selbstverwaltung aus Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen regeln.

Das Ministerium weist explizit darauf hin, dass auch weiterhin alle Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen müssen. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich seien, dürften Versicherte nicht beanspruchen und die Ärzte nicht bewirken.

In den vergangenen Wochen hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehrfach betont, dass er die Pädiater per Gesetz aus der Budgetierung nehmen will. Er sprach sich auch dafür aus, ähnliches für die Allgemeinmediziner vorzuhaben. Diese finden sich im Papier aber nicht wieder.

may/bee/aha

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