Politik

Entbudgetierungs­pläne für Pädiatrie nachgebessert, Ärzte weiter unzufrieden

  • Dienstag, 7. März 2023
/dpa
/dpa

Berlin – Die Ampelkoalition hat bei ihren Plänen zur Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin einen neuen Vorschlag vorgelegt. Die Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) zeigt sich damit unzufrieden, wie sie in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schreibt.

Der Änderungsantrag für ein Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung und das Schreiben an den Minister liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor.

In den aktuellen Plänen von SPD, Grünen und FDP ist weiterhin keine extrabudgetäre Vergütung vorgesehen. Die Ampel hält an dem Vor­haben fest, alles innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) ab­zu­wickeln.

Zudem bleibt es bisher dabei, dass die Entbudgetierung, für Leistungen, die gegenüber Patienten erbracht werden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur für die allgemeine und nicht für die spezielle Pädiatrie greifen soll.

Ziel der Zuschläge ist für die Regierungskoalitionen weiterhin die Förderung der allgemeinen Kinder- und Jugendme­dizin, um eine ärztliche Tätigkeit in diesem Bereich attraktiver zu gestalten und eine adäquate Versorgung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, wie es in der Begründung des Änderungsantrags heißt.

Die Unionsfraktion im Bundestag hatte die Ausweitung auf die speziellen Leistungen der Kinder- und Ju­gend­ärzte in einem eigenen Antrag vorgeschlagen. Das war bei Ärzten auf Zustimmung gestoßen, fand bei den Re­gierungsfraktionen bisher aber keine Beachtung.

Neu ist im Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP im Wesentlichen, dass weitere Mittel von den Kran­ken­­kassen bereitgestellt werden sollen, wenn die zu­nächst innerhalb der MGV veranschlagten Gelder nicht aus­reichen.

Da die genaue Höhe des notwendigen Honorars erst nach der vollständigen Abrechnung und damit nach Ab­lauf eines Abrechnungszeitraums bekannt sei, hätten die Krankenkassen die fehlende Vergütung nachzuzah­len, sofern die im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlte Summe für die Vergütung der genannten Leistungen nicht ausreiche, heißt es im Änderungsantrag der Ampel.

Aus diesem Grund gelte für diesen Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung die befreiende Wirkung der Zahlung nicht, da anderenfalls eine Nachzahlung durch die Krankenkassen nicht möglich wäre.

Die KBV begrüßte, dass in dem neuen Entwurf „die im Budget zur Verfügung stehende Menge Geld in jedem Falle erhalten bleibt und gegebenenfalls im Falle von Mehrbedarfen aufgefüllt wird“. Allerdings bleibe es dabei, dass die entsprechenden Leistungen im Budget verblieben und es – so die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichten – zu Nachzahlungen komme.

Darüber hinaus finde im Gesetzentwurf eine Begrenzung nur auf allgemeine kinderärztliche Leistungen statt und spezielle Leistungen aus anderen Kapiteln des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) blieben unbe­rücksichtigt.

Die KBV hält weiter daran fest, dass die Vergütung über die EGV der richtige Weg wäre. „Wir bleiben folglich dabei, dass die von uns vorgeschlagene echte Entbudgerierungslösung die unbürokra­tische, transparente und für die Ärzteschaft zielführendere Lösung bleibt“, schreiben die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hof­​meister und Sibylle Steiner an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Man bitte ihn, an seinem „Entbudgetierungsversprechen“ festzuhalten.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung