Für kostenfreie Schnelltests gelten enger gefasste Regeln
Berlin – Für kostenfreie Coronaschnelltests gelten nun enger gefasste Regeln. Das legt eine heute in Kraft getretene neue Verordnung fest. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG). So soll ein nahtloser rechtlicher Anschluss gewährleistet werden, auch wenn die alte Verordnung noch bis heute gegolten hätte.
Gratis bleiben „Bürgertests“ von Teststellen unter anderem vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen sowie wenn man sich nach einer Coronainfektion mit Bescheinigung „freitesten“ lässt.
Bürgertests aus mehreren weiteren Anlässen, die es seit dem Sommer mit drei Euro Zuzahlung gab, sind dagegen nicht mehr möglich. Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliardensummen kostete, wird damit weiter beschränkt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte deutlich gemacht: „Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Coronainfektion schützen.“ Die neuen Testregeln sollen befristet bis 28. Februar 2023 gelten.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte nach Angaben aus der Koalition als Maßgabe beschlossen, dass die Finanzierung von Tests für „Freitestungen“ zum 15. Januar enden soll. Generell sinken die Vergütungen für Anbieter nun von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Test.
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