G-BA aktualisiert DMP für Versicherte mit koronarer Herzkrankheit

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an Disease-Management-Programme für Versicherte mit einer chronischen koronaren Herzkrankheit (KHK) turnusgemäß aktualisiert.
Beschlossen wurden beispielsweise Anpassungen bei den Diagnosekriterien, der individuellen Therapieplanung und den therapeutischen Maßnahmen – unter anderem wurden die Empfehlungen zum Einsatz von Lipidsenkern (Statinen) an aktuelle Leitlinien angepasst. Wissenschaftliche Grundlage war die Auswertung von insgesamt zwölf evidenzbasierten medizinischen Leitlinien zur KHK durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), wie der G-BA mitteilte.
„Die koronare Herzkrankheit ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Über die Gründe, warum manche Menschen schwer erkranken, lernen wir immer mehr. Viele der individuellen Risikofaktoren, wie zum Beispiel Rauchen und Bewegungsmangel, können beeinflusst werden. Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck und Diabetes können sich ebenfalls nachteilig auswirken, aber auch hier können wir durch einen gesunden Lebensstil viel erreichen. Im DMP KHK ist das sich Verständigen auf individuelle Therapieziele wie bei allen chronischen Erkrankungen ganz essenziell, ebenso wie die Unterstützung der DMP-Teilnehmenden, die gesetzten Ziele zu erreichen“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP.
Das DMP mit seinem koordinierten Vorgehen stelle insgesamt ein wichtiges Versorgungskonzept für Versicherte dar, die an einer KHK erkrankt sind, so Maag. Dennoch sei mit Blick auf die hohe Erkrankungshäufigkeit klar, dass man nicht nur gute Behandlungsangebote brauche, sondern auch Wege, eine KHK gänzlich zu vermeiden. Angesichts der vielfach beeinflussbaren Risikofaktoren für eine KHK seien individuelle, viel mehr aber noch lebensweltbezogene Setting-Ansätze zur Gesundheitsförderung erforderlich – das gehe über das Leistungsrecht des Fünften Sozialgesetzbuches weit hinaus.
Knapp 1,9 Millionen gesetzlich Versicherte, die an einer chronischen KHK leiden, nehmen derzeit an einem DMP teil. Sie werden dort leitliniengerecht und strukturiert behandelt – darüber hinaus aber auch dabei unterstützt, die individuell vorhandenen Risikofaktoren für einen ungünstigen Erkrankungsverlauf zu erkennen und möglichst zu reduzieren.
Der Beschluss wird in Kürze auf der Website des G-BA veröffentlicht und parallel dazu dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten müssen die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.
DMP für Versicherte mit einer KHK werden bereits seit dem Jahr 2003 angeboten. Die DMP-Anforderungen wurden vom G-BA seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt im Jahr 2019.
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