G-BA erweitert Diagnoseliste mit erhöhtem Heilmittelbedarf

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liste von Diagnosen erweitert, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht. In ihr sind Krankheiten aufgeführt, bei denen Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopödie oft langfristig nötig sind.
Der G-BA hat diese Liste um sieben Krankheitsbilder erweitert: Guillain-Barré-Syndrom, Normaldruckhydrozephalus, blutungsbedingte Gelenkschäden, Ehlers-Danlos-Syndrom, Osteogenesis imperfecta (Glasknochenkrankheit), angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten sowie schwere Verbrennungen oder Verätzungen.
Ärzte können bei den Diagnosen in der Liste und einem langfristigen Heilmittelbedarf eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils zwölf Wochen ausstellen.
Versicherte, auf die keine der gelisteten Diagnosen zutrifft, können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Einzelfall stellen. Ein Antragsformular sowie nähere Informationen zum langfristigen Heilmittelbedarf stellt der G-BA zur Verfügung.
„Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung in diesem Zusammenhang.
Der G-BA hat heute außerdem eine Änderung des Heilmittelkatalogs beschlossen und damit im Bereich der Ergotherapie bei zwei Diagnosegruppen die Höchstmenge der Verordnung heraufgesetzt.
Dies soll die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen verbessern: Konkret hebt der G-BA die Höchstmenge je Verordnung von zehn auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen „PS 2“ und „PS 3“ im Bereich der Ergotherapie an. Dies soll eine kontinuierliche Heilmittel-Versorgung der betroffenen Patienten mit nur einem Arztkontakt im Quartal gewährleisten.
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