Politik

Gesundheitsauschuss des Bundesrats befürwortet Pflegepersonal­bemessung

  • Dienstag, 16. April 2024
/picture alliance, Christophe Gateau
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Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat den Ländern empfohlen, der Pflegepersonalbemes­sungs­verordnung (PPBV) mit wenigen Änderungen zuzustimmen. Der Deutsche Pflegerat begrüßt diese Em­pfehlung und fordert, sie rasch umzusetzen.

„Auf dieses wichtige Signal für bessere Arbeitsbedingungen hat die Profession Pflege seit vielen Jahren ge­wartet“, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerates. Dies sei „eine kleine Revolution für die Profession und für die Sicherung der Versorgung.“ Die Versorgung von hilfebedürftigen Menschen solle an ihrem individuellen Hilfebedarf bemessen werden, anstatt an Zahlen, Geld oder Controllingdaten.

Der Gesundheitsausschuss hat außerdem empfohlen, die PPBV verbindlich zu evaluieren. Auch dies begrüßt der Pflegerat. „Dabei müssen für eine Kompetenzentwicklung in der Pflege und der Weiterentwicklung in der Patien­tenversorgung auch Vorgaben für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen auf den Stationen berücksichtigt werden“, hieß es aus dem Rat.

Hauptziel der PPBV ist, den Pflegebedarf stärker an den Bedürfnissen der Patienten auszurichten. Eine der be­deutendsten Neuerungen besteht darin, dass die Pflegefachkräfte den Pflegebedarf individuell für jeden Patien­ten festlegen können.

Der Deutsche Pflegerat hatte sich Anfang April in einem Brief an die zuständigen Ministerinnen und Minister aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich der Länder gewandt und sie aufgefordert, der PPBV im Bundesrat zuzu­stimmen.

„Die PPBV und damit die Implementierung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ist für die Profession Pflege unabdingbar. Sie setzt für unsere Berufsgruppe ein enorm positives Zeichen – für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhausbereich, für mehr Kolleginnen und Kollegen und damit auch für eine Sicherung der Versorgung unserer Bevölkerung“, heißt es darin.

hil

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