Grüne wollen Straffreiheit bei frühem Schwangerschaftsabbruch in dieser Legislatur

Berlin – Die Bundestagsfraktion der Grünen will in den kommenden Monaten die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche erreichen und dafür alternative Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches festlegen. „Es ist dringend an der Zeit, das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch – den Paragrafen 218 Strafgesetzbuch – zu ändern“, heißt es in einem Beschluss, den die Fraktion gestern gefasst hat.
Bei der alternativen Regelung von Abbrüchen solle „die Selbstbestimmung der Schwangeren und ihrer Versorgung in den Mittelpunkt“ gestellt werden, so die Fraktion. Damit soll auch die Stigmatisierung von Betroffenen, aber auch von Ärztinnen und Ärzten abgebaut werden. „Die bestehende Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten ist nicht weiter hinnehmbar“, so die Fraktion weiter.
Bei der künftigen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen will sich die Fraktion an den Handlungsempfehlungen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ orientieren.
Neben der Straffreiheit bis zur 12. Schwangerschaftswoche soll künftig ein Recht auf Beratung festgelegt werden. Damit würde die bisherige Praxis, eine Beratungspflicht mindestens drei Tage vor dem Abbruch, entfallen. Die Beratung kann dann auf Wunsch der Schwangeren in Anspruch genommen werden, sie soll kostenfrei und ergebnisoffen sein.
Zudem fordert die Fraktion, dass das „praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als fester Bestandteil zur fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und Geburtshilfe gehören“ müsse.
Die Versorgung soll barrierefrei und gut erreichbar sein. Der Abbruch sollte zudem mit der gewünschten und medizinisch empfohlenen Methode durchgeführt werden. Die Kostenübernahme von derzeit etwa 600 Euro sollte in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übergehen.
Auch verlangt die Fraktion, die Präventionsarbeit zu ungewollter Schwangerschaft zu verbessern. Neben Schulungen wird auch der kostenfreie Zugang zu „ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für alle Menschen über das 22. Lebensjahr hinaus“ gefordert.
Einen ähnlichen Beschluss hatte die SPD-Fraktion bereits vor der parlamentarischen Sommerpause gefasst. Darin wurde ebenfalls eine Straffreiheit für Abbrüche gefordert, allerdings ohne eine konkrete Frist zu nennen. Dort hieß es: „Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft.“ Sobald im Einzelfall eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch grundsätzlich verboten sein. Auch ein Beratungsangebot für ungewollt Schwangere schlagen die Sozialdemokraten vor.
Unklar bleibt nach der Sommerpause, wie sich die FDP-Bundestagsfraktion in der Frage positioniert. Bislang war sie eher ablehnend gegenüber den Vorschlägen, den die von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im April 2024 vorgelegt hatte.
Zuletzt hatten sich neben mehreren Frauenverbänden auch die Bundesländer hinter die Forderung gestellt, zügig rechtliche Vorgaben für einen Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Die kostenfreie und freiwillige Beratung gehört ebenso dazu, forderten die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz Mitte Juni.
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