Politik

Grüne wollen Straffreiheit bei frühem Schwangerschafts­abbruch in dieser Legislatur

  • Dienstag, 10. September 2024
/picture alliance, Andreas Franke
/picture alliance, Andreas Franke

Berlin – Die Bundestagsfraktion der Grünen will in den kommenden Monaten die Legalisierung des Schwan­ger­schaftsabbruchs bis zur 12. Woche erreichen und dafür alternative Regelungen außerhalb des Strafgesetz­buches festlegen. „Es ist dringend an der Zeit, das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch – den Paragrafen 218 Strafgesetzbuch – zu ändern“, heißt es in einem Beschluss, den die Fraktion gestern gefasst hat.

Bei der alternativen Regelung von Abbrüchen solle „die Selbstbestimmung der Schwangeren und ihrer Ver­sorgung in den Mittelpunkt“ gestellt werden, so die Fraktion. Damit soll auch die Stigmatisierung von Be­troffenen, aber auch von Ärztinnen und Ärzten abgebaut werden. „Die bestehende Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten ist nicht weiter hinnehmbar“, so die Fraktion weiter.

Bei der künftigen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen will sich die Fraktion an den Handlungsempfeh­lungen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ orientieren.

Neben der Straffreiheit bis zur 12. Schwangerschaftswoche soll künftig ein Recht auf Beratung festgelegt werden. Damit würde die bisherige Praxis, eine Beratungspflicht mindestens drei Tage vor dem Abbruch, ent­fallen. Die Beratung kann dann auf Wunsch der Schwangeren in Anspruch genommen werden, sie soll kosten­frei und ergebnisoffen sein.

Zudem fordert die Fraktion, dass das „praktische Erlernen von allen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als fester Bestandteil zur fachärztlichen Weiterbildung zur Frauenheilkunde und Geburtshilfe gehören“ müsse.

Die Versorgung soll barrierefrei und gut erreichbar sein. Der Abbruch sollte zudem mit der gewünschten und medizinisch empfohlenen Methode durchgeführt werden. Die Kostenübernahme von derzeit etwa 600 Euro sollte in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übergehen.

Auch verlangt die Fraktion, die Präventionsarbeit zu ungewollter Schwangerschaft zu verbessern. Neben Schulungen wird auch der kostenfreie Zugang zu „ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für alle Menschen über das 22. Lebensjahr hinaus“ gefordert.

Einen ähnlichen Beschluss hatte die SPD-Fraktion bereits vor der parlamentarischen Sommerpause gefasst. Darin wurde ebenfalls eine Straffreiheit für Abbrüche gefordert, allerdings ohne eine konkrete Frist zu nen­nen. Dort hieß es: „Wir sprechen uns für eine Frist aus, die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft.“ Sobald im Einzelfall eine Überlebenschance außer­halb des Mutterleibs bestehe, müsse ein Abbruch grundsätzlich verboten sein. Auch ein Beratungsangebot für ungewollt Schwangere schlagen die Sozialdemokraten vor.

Unklar bleibt nach der Sommerpause, wie sich die FDP-Bundestagsfraktion in der Frage positioniert. Bislang war sie eher ab­lehnend gegenüber den Vorschlägen, den die von der Bundesregierung eingesetzten „Kommis­sion zur repro­duktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im April 2024 vorgelegt hatte.

Zuletzt hatten sich neben mehreren Frauenverbänden auch die Bundesländer hinter die Forderung gestellt, zügig rechtliche Vorgaben für einen Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Die kostenfreie und freiwillige Beratung gehört ebenso dazu, forderten die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz Mitte Juni.

bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung