Gruppenantrag zur Coronaimpfpflicht ab 50 vorgestellt

Berlin – Einen Gruppenantrag zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 stellten heute mehrere Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen vor.
Durch die Einführung einer verpflichtenden Beratung für alle Personen ab 18, die noch nicht über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, in Kombination mit der Möglichkeit einer Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren für die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 unter Vorbehalt einer Bewertung der Situation im Herbst 2022 soll eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Auf diese Weise sollen Versorgungsengpässe bei der Zuteilung von medizinischen Ressourcen für Menschen mit schweren COVID-19-Verläufen vermieden und die Gesundheitsversorgung für Menschen mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen aufrechterhalten werden, sagten die Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP), Franziska Mascheck (SPD), Paula Piechotta (Grüne), Kordula Schulz-Asche (Grüne), Andrew Ullmann (FDP) sowie Herbert Wollmann (SPD).
Wie Ullmann erläuterte, habe man bereits eine ausreichende Anzahl von Unterstützern gewonnen, um das nötige Quorum (fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages) zur Anerkennung als Gesetzentwurf zu erreichen. Man gehe nach der nun erfolgten Vorlage des konkreten Entwurfes von weiteren Unterstützern aus und stehe zudem auch in Gesprächen mit den Abgeordnetengruppen, welche eigene Anträge erarbeitet haben. Kompromisslösungen seien durchaus denkbar und keinesfalls auszuschließen.
Der FDP-Politiker Kuhle betonte in diesem Zusammenhang, dass das vorgeschlagene Konzept „anschlussfähig“ an andere Modelle sei – die Hand sei an alle demokratischen Fraktionen des Bundestages ausgestreckt. Man strebe „grundrechtsschonend“ eine Erhöhung der Impfquoten an, denn nur so könne der Ausweg aus den Freiheitseinschränkungen dauerhaft gelingen.
Alle Abgeordneten betonten, dass die Befassung des Bundestages mit einer möglichen Impfpflicht der richtige Ansatz sei. Eine überparteiliche Lösung in dieser Frage sei ausdrücklich zu begrüßen, so Piechotta von den Grünen. Die durchaus differenzierten medizinischen und gesellschaftspolitischen Einschätzungen würden so auch im Parlament abgebildet, sagte SPD-Politiker Wollmann.
Konkret soll laut vorgelegtem Konzept in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert werden. Dazu sollen alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden.
Bis zum 15. September 2022 müssten diese Personen entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis über die Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung verfügen.
Auf diesem Beratungsmodell aufbauend sollen in einem zweiten Schritt die Voraussetzungen geschaffen werden, damit rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahre durch gesonderten Beschluss des Deutschen Bundestages eingeführt werden kann – sofern es die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordern.
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