Politik

Kabinettsentwurf für weiter mögliche Coronaschutz­instrumente vorgelegt

  • Mittwoch, 9. März 2022
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, und Marco Buschmann (l, FDP)/picture alliance, Kay Nietfeld
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, und Marco Buschmann (l, FDP)/picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Für eine mögliche Zuspitzung der Coronalage sollen auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Schutzinstrumente einsetzbar sein. Das sieht ein Entwurf des Gesundheitsministeriums (BMG) vor, der heute im Umlaufverfahren ins Bundeskabinett kommen soll. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen demnach weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein.

Konkret sollen zur Eindämmung von Coronaausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn das Landesparlament dies beschließt. Dazu sollen Landesparlamente die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen müssen. In einer „konkret zu benen­nenden Gebietskörperschaft“ sollen dann Maßnahmen erlassen werden können. Dazu zählen Masken­pflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise – also Rege­lungen wie 2G und 3G.

Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.

Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März „alle tiefgreifenderen“ Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen „Basisschutz“ geben soll. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft.

Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vereinbarte Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP kommt dann zu weiteren Beratungen in den Bundestag.

Über das Gesetz hatten Lauterbach und Buschmann bis zuletzt beraten. „Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden“, sagte Buschmann im ZDF-Morgenmagazin.

Lauterbach betonte: „Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden.“ Somit gebe es „das Instrumentarium, mit dem die Länder sofort auf hohe Zahlen reagieren können“. Damit könne auch eine etwaige Sommerwelle bekämpft werden.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung für die neuen Corona-Regeln nach dem 19. März als unzureichend kritisiert und Nachbesserungen verlangt. Die weitere Entwicklung bei Corona sei derzeit nicht absehbar – dem werde der Gesetzentwurf nicht gerecht, sagte Holetschek heute.

„Der Bund muss seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen“, so Holetschek.

dpa

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