Politik

Kommission zu reproduktiver Selbstbestimmung konstituiert

  • Freitag, 31. März 2023
/dpa, Soeren Stache
/dpa, Soeren Stache

Berlin – Die von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fort­pflanzungsmedizin hat sich heute konstituiert. Das teilten die beteiligten Bundesministerien für Gesundheit (BMG), Familie (BMFSFJ) und Justiz (BMJ) mit. Dem Gremium gehören 18 Fachleute an.

Das Gremium soll sich mit möglichen Regulierun­gen von Schwangerschafts­abbrüchen außerhalb einer strafrechtlichen Vorgabe befassen.

Weiter geht es um Möglichkeiten zur Legalisie­rung der Eizellspende sowie der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft.

Dabei erhält die Leihmutter kein Geld. Die Kom­mission soll in einem Jahr ihren Abschlussbericht vorlegen.

„Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vorneh­men, sollen nicht stigmatisiert werden“, betonte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) anlässlich der Konstituierung der Kommission.

Das Gremium solle zu den genannten Themen „Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaft­lich konsensfähig sind“, erklärte Bundensgesund­heitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte an, nach Abschluss der Kommissions­arbeit werde „noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaft­liche Diskussion der Ergebnisse“.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Ein­setzung der Kommission. „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung“, betonte de­ren frauenpolitische Sprecherin Leni Breymaier.

Sie kritisierte, dass Schwangerschaftsabbrüche gleichwohl formal in jedem Fall rechtswidrig sei­en. „Das passt einfach nicht zusammen“, erklärte die SPD-Politikerin.

Positiv zu dem Gremium äußerten sich auch die Grünen. „Wir brauchen eine neue gesetzliche Re­ge­lung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches als Ersatz für den Paragra­fen 218 im Strafgesetzbuch“, erklärten deren frau­enpolitische Sprecherin Ulle Schauws und die Gesundheitspolitikerin Saskia Weishaupt.

afp/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung