Kommission zu reproduktiver Selbstbestimmung konstituiert

Berlin – Die von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat sich heute konstituiert. Das teilten die beteiligten Bundesministerien für Gesundheit (BMG), Familie (BMFSFJ) und Justiz (BMJ) mit. Dem Gremium gehören 18 Fachleute an.
Das Gremium soll sich mit möglichen Regulierungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb einer strafrechtlichen Vorgabe befassen.
Weiter geht es um Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende sowie der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft.
Dabei erhält die Leihmutter kein Geld. Die Kommission soll in einem Jahr ihren Abschlussbericht vorlegen.
„Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen nicht stigmatisiert werden“, betonte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) anlässlich der Konstituierung der Kommission.
Das Gremium solle zu den genannten Themen „Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaftlich konsensfähig sind“, erklärte Bundensgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte an, nach Abschluss der Kommissionsarbeit werde „noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion der Ergebnisse“.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Einsetzung der Kommission. „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung“, betonte deren frauenpolitische Sprecherin Leni Breymaier.
Sie kritisierte, dass Schwangerschaftsabbrüche gleichwohl formal in jedem Fall rechtswidrig seien. „Das passt einfach nicht zusammen“, erklärte die SPD-Politikerin.
Positiv zu dem Gremium äußerten sich auch die Grünen. „Wir brauchen eine neue gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches als Ersatz für den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch“, erklärten deren frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws und die Gesundheitspolitikerin Saskia Weishaupt.
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