Politik

Kostenlose Coronatests sollen weiter eingeschränkt werden

  • Freitag, 23. Dezember 2022
/Tatiana, stock.adobe.com
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Berlin – Die kostenlosen Corona-Bürgertestungen sollen von vier auf drei Fallgruppen reduziert werden. Dies sieht ein gestern vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegter Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor.

Laut des ressortabgestimmten Verordnungsentwurfes, welcher dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sollen Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, ab dem 16. Januar 2023 keinen Anspruch mehr auf Testung haben – auch wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Zur Begründung heißt es, mittlerweile hätten viele Bundesländer die Absonderungsregeln für Bürgerinnen und Bürger weiter eingeschränkt. In sechs Ländern seien Stand jetzt weder Isolierung noch Quarantäne vorgeschrieben. Dementsprechend bedürfe es dort auch keiner Testung zur Beendigung der Absonderung. In den übrigen Ländern seien zwar noch Isolierungspflichten vorgesehen – diese endeten aber grundsätzlich nach Zeitablauf. Eine Testung zur Beendigung der Absonderung ist nach Ablauf der Absonderungsdauer nicht rechtlich erforderlich.

„Es besteht daher – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Bund im Zuge der Pandemie die Länder und Kommunen bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt hat – keine Notwendigkeit mehr, die Testung zur Beendigung der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren“, so die Begründung weiter. Erwartet wird eine geschätzte Kosteneinsparungen von rund 25 Millionen Euro im Jahr 2023.

Explizit wird darauf verwiesen, dass für medizinisches Personal, das sich vor der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit testen lassen muss, auch nach der geplanten Anpassung weiterhin der Anspruch auf Testung aus § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) besteht.

EB

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