Politik

Krankenhausreform: Nordrhein-Westfalen und Schweiz als Vorbilder für Leistungsgruppen

  • Montag, 17. April 2023
/picture alliance, Arne Dedert
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Berlin – Bei der Definition von Leistungsgruppen werde man sich am entsprechenden Modell Nordrhein-Westfalens (NRW) orientieren. Zudem analysiere und nutze man auch das in der Schweiz gewählte Verfahren bei der Ausarbeitung der für die geplante Krankenhausreform zentralen Leistungsgruppen.

Dies bekräftigte heute Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im Bundesgesundheitministerium (BMG), im Rahmen eines Symposiums des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Weller betonte aber in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass man im laufenden Prozess der Erarbeitung der Leistungsgruppen umfassende Anpassungen im Vergleich zu den Vorbildern vornehmen werde. Man be­nötige einen „hohen Grad an Differenzierung“. Das sei im NRW-Modell nicht ausreichend abgebildet. Beispiel­haft verwies Weller auf den Bereich der Infektiologie.

Ende März hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach mehreren Beratungsrunden zwi­schen Bund und Ländern angekündigt, dass sich die Beteiligten an der Krankenhausreform in NRW orientie­ren wollten. Grundlage der dortigen Reformpläne sind 64 Leistungsgruppen, die die bislang geltende Fachabteilungsstruktur ersetzen sollen.

Mehrere Experten – darunter Christian Karagiannidis, Mitglied der Regierungskommission Krankenhaus, Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhaus beim GKV-Spitzenverband, sowie Frank Heimig, Geschäfts­führer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) – erklärten bereits, dass die Leistungs­grup­pen in NRW aus ihrer Sicht nicht ausreichend ausdifferenziert seien.

„Nachfeilen“ werde man in den kommenden Wochen auch bei der Frage der Einordnung der Fachkliniken in die geplanten drei Versorgungslevel, sagte Weller. Dies hatte unter anderem die Deutsche Krankenhausge­sell­schaft (DKG) gefordert.

Zudem arbeite man noch an der konkreten und „hochkomplexen“ Ausgestaltung der im Rahmen der Kranken­hausreform vorgesehenen Finanzierung der Vorhaltekosten. Eine „lange Konvergenzphase“ solle es ermögli­chen, gegebenenfalls nachzuschärfen und zu korrigieren, so Weller. Man wolle „keine Kollaterschäden“.

Die Arbeits- und Koordinierungsrunden von Bund und Ländern seien eng getaktet – es bleibe trotz der noch zu leistenden Arbeiten bei dem bislang kommunizierten Zeitplan, bis zur parlamentarischen Sommerpause ein Reformkonzept zu konsentieren. Dieses solle dann in ein Gesetzentwurf münden und die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

aha

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