Krankenkassen plädieren für Anpassungen in der Hilfsmittelversorgung

Berlin – Für Anpassungen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung hat sich heute der GKV-Spitzenverband ausgesprochen. Eine zukunftsfeste Versorgung seien wirksame Steuerungsinstrumente sowie ein gestärkter Wettbewerb auf dem Hilfsmittelmarkt notwendig.
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, verwies darauf, dass die Hilfsmittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Jahren 2008 bis 2022 von 5,71 Milliarden Euro auf 10,36 Milliarden Euro (81 Prozent) angestiegen sind. Dies veranschauliche den hohen Versorgungsbedarf – um diesen auch künftig abzusichern, seien „effiziente Steuerungselemente“ gefordert.
Dazu gehörten laut Kiefer insbesondere rechtssichere Rahmenbedingungen für Festbeträge. Derzeit stünde diesem Instrument die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes entgegen. Die entsprechende Vorschrift müsse deshalb durch den Gesetzgeber rechtssicher angepasst werden.
Auf aus Sicht der Kassen negative Effekte des seit 2019 geltenden Ausschreibungsverbotes im Hilfsmittelbereich wies Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, hin. Der Wegfall dieser Option habe zu deutlich höheren Ausgaben geführt, ohne Mehrwert für die Versicherten in Form von gestiegener Qualität zu bieten. Deshalb sollten Ausschreibungen mit festen Qualitätskriterien wieder ermöglicht werden.
Da marktbeherrschende Zusammenschlüsse auf Seiten der Leistungserbringer den Wettbewerb in der Vergangenheit zunehmend behindert hätten, seien zudem gesetzliche Sanktionen erforderlich, so Stippler. Sie verwies darauf, dass beim Bundeskartellamt bereits entsprechende kartellrechtliche Prüfungen liefen beziehungsweise laufen.
Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), thematisierte die Information in Sanitäts- oder Fachgeschäften in Richtung der Versicherten. Diesen stünde die Option zur Verfügung, gegen selbst zu tragende Mehrkosten, Hilfsmittel mit besonderer Ausstattung zu nutzen. Aus Sicht der Kassen sei in diesem Zusammenhang mehr Beratung und Aufklärung der Versicherten über die mehrkostenfreie Versorgung nötig.
Weitere Forderungen der Krankenkassen, die als Positionspapier bereits vorlagen, beziehen sich unter anderem auch auf Maßnahmen zur Minderung der Bürokratie und auch die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Hilfsmittel auf sieben Prozent.
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