Politik

Krankentransport umfasst Fahrten zur Krebsfrüherkennung

  • Freitag, 21. Oktober 2022
/picture alliance, SULUPRESS.DE, Torsten Sukrow
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Berlin – Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen auch Fahrten zu Gesundheitsuntersu­chungen und Krebsfrüherkennungen bezahlen. Diese Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Hinweisen aus der Versorgungs­praxis vorgenommen.

Die Regelung gilt für dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigte pflegebedürftige und schwerbehinder­te Per­sonen, die aus zwingenden medizinischen Gründen ambulant behandelt werden müssen.

„In der Vergangenheit kam es offenbar zu unterschiedlichen Auslegungen“, schreibt der G-BA dazu. Diese habe vor allem in der Frage bestanden, ob auch Fahrten zu organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen verord­net werden können, wenn diese zum Beispiel durch eine zentrale Einladungsstelle organisiert und vereinbart worden seien.

Mit der Klarstellung wolle man sichergehen, dass „auch Versicherte mit einer dauerhaft eingeschränkten Mo­bilität – beispielsweise durch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – einen Zugang zu Früherkennungs­an­geboten erhalten“.

Die Krankenfahrt zu einer Gesundheits- oder Krebsfrüherkennungsuntersuchung kann für Versicherte nach Angaben des G-BA verordnet werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß Sozialgesetzbuch XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorlegen und bei einer Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beför­derung bedürfen.

Darüber hinaus seien die Verordnungsvoraussetzungen auch bei gesetzlich Krankenversicherten erfüllt, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft gewesen seien – und seit 1. Januar 2017 mindes­tens den Pflegegrad 3 erhalten haben.

Der G-BA schreibt weiter, dass das Einholen einer Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse nicht erforderlich ist, wenn die Krankenfahrt beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen verordnet wird. Ist wäh­rend der Fahrt eine medizinisch-fachlichen Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung notwendig, dann müsse für die Krankenfahrt mit dem Krankentransportwagen aber vorab eine Genehmigung eingeholt werden.

may/EB

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