Krankentransport umfasst Fahrten zur Krebsfrüherkennung

Berlin – Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen auch Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen und Krebsfrüherkennungen bezahlen. Diese Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Hinweisen aus der Versorgungspraxis vorgenommen.
Die Regelung gilt für dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigte pflegebedürftige und schwerbehinderte Personen, die aus zwingenden medizinischen Gründen ambulant behandelt werden müssen.
„In der Vergangenheit kam es offenbar zu unterschiedlichen Auslegungen“, schreibt der G-BA dazu. Diese habe vor allem in der Frage bestanden, ob auch Fahrten zu organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen verordnet werden können, wenn diese zum Beispiel durch eine zentrale Einladungsstelle organisiert und vereinbart worden seien.
Mit der Klarstellung wolle man sichergehen, dass „auch Versicherte mit einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität – beispielsweise durch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – einen Zugang zu Früherkennungsangeboten erhalten“.
Die Krankenfahrt zu einer Gesundheits- oder Krebsfrüherkennungsuntersuchung kann für Versicherte nach Angaben des G-BA verordnet werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder einen Einstufungsbescheid gemäß Sozialgesetzbuch XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorlegen und bei einer Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen.
Darüber hinaus seien die Verordnungsvoraussetzungen auch bei gesetzlich Krankenversicherten erfüllt, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft gewesen seien – und seit 1. Januar 2017 mindestens den Pflegegrad 3 erhalten haben.
Der G-BA schreibt weiter, dass das Einholen einer Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse nicht erforderlich ist, wenn die Krankenfahrt beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen verordnet wird. Ist während der Fahrt eine medizinisch-fachlichen Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung notwendig, dann müsse für die Krankenfahrt mit dem Krankentransportwagen aber vorab eine Genehmigung eingeholt werden.
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