Politik

Kritik an fehlender Beratung bei Versorgung mit Hilfsmitteln

  • Dienstag, 25. Juli 2023
/tibanna79, stockadobecom
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Berlin – Eine persönliche Beratung ist für Patienten, die ein Hilfsmittel zur Kompressionstherapie oder Ban­dagen benötigen, unverzichtbar. Darauf haben die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und andere gestern hingewiesen.

Hintergrund ist, dass der GKV-Spitzenverband eine solche persönliche Beratung bei der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses bei der Kompressionstherapie und der Versorgung mit Bandagen gestrichen habe.

„Die persönliche Beratung ist eine zwingende Anforderung an die Beratung der Versicherten über die für ihre oder seine konkrete Versorgungssituation geeigneten und notwendigen Hilfsmittel“, heißt es in der Stellung­nahme.

Die Fachgesellschaften und Verbände fordern daher, dass persönliche Beratungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie sowie mit Bandagen weiterhin zwingende Voraussetzungen bleiben.

Nach ihrer Auffassung genügen digitale Formate nicht, um die leitliniengerechte Versorgung in diesem Be­reich zu gewährleisten.

„Aus fachlicher und patientengerechter Sicht kann nur die Aufklärung zur Durchführung der Versorgung und der Hinweis zur dafür zwingend notwendigen persönlichen Vorstellung vor Ort, durch ein Telefonat, in einer Videosprechstunde oder per Chat erfolgen, keinesfalls aber die Beratung in der Sache Versorgung selbst“, heißt es in der Stellungnahme.

Ein wichtiger Grund dafür sei, dass für die Gesamtbeurteilung der individuellen Versorgung das persönliche Gespräch nicht ausreiche – nötig sei vielmehr, die individuellen Fähigkeiten sowie spezifische Defizite vor Ort zu erfassen und zu bewerten.

„Subjektive Darstellungen des oder der Versicherten als Laien reichen oftmals nicht für die tatsächliche Ein­schätzung des Krankheitsbildes aus“, betonen die Fachgesellschaften und Verbände. Diese Begutachtung sei nur persönlich vor Ort möglich.

An der Stellungnahme beteiligen sich neben der DGOU und der DGOOC auch die Interdisziplinäre Gesell­schaft für orthopädische / unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST), die Deutsche Gesell­schaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV), die Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologi­sche Sportmedizin (GOTS), das Deutsche Netzwerk Lymphologie (lymphologicum), die Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) sowie der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT).

hil

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