Politik

Länder stimmen verstärkter Nutzung medizinischer Daten zu

  • Freitag, 2. Februar 2024
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern und amtierende Bundesratspräsidentin, spricht in der heutigen Plenarsitzung vom Deutschen Bundesrat. /picture alliance, Bernd von Jutrczenka
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern und amtierende Bundesratspräsidentin, spricht in der heutigen Plenarsitzung vom Deutschen Bundesrat. /picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten gebilligt. Das Sammeln und Auswerten von medizinischen Daten soll damit leichter werden.

Konkret sollen Daten aus Quellen wie Krebsregistern, Krankenkassendaten und Daten aus der elektronischen Patientenakte miteinander vernetzt werden können. Sie sollen pseudonymisiert im Forschungsdatenzentrum Gesundheit gespeichert werden, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betreibt.

Dieses Forschungsdatenzentrum soll als Mittler und Koordinator zwischen den datenhaltenden Stellen und den Datennutzenden ausgebaut werden. Pharmaindustrie und Wissenschaft sollen hier Anträge zur Nutzung von Daten für bestimmte Forschungszwecke stellen können. Entscheidend soll sein, dass die Projekte dem Gemeinwohl dienen.

Für die Nutzung von Gesundheitsdaten besteht ein Forschungsgeheimnis. Forschende dürfen also Gesund­heitsdaten nur wie gesetzlich gestattet nutzen und weitergeben. Bei Verletzung dieser Geheimhaltungs­pflichten gilt künftig eine Strafnorm.

Auch die Kranken- und Pflegekassen sollen Daten verstärkt nutzen können. Sie dürfen auf Basis der ihnen bereits vorliegenden Abrechnungsdaten ihre Versicherten auf bestimmte individuelle Gesundheitsgefähr­dungen und Krankheitsrisiken scannen und ihnen Hinweise geben, wenn dies dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient. Das gilt beispielsweise für Krebsvorsorge, Arzneimitteltherapiesicherheit und zur Verhinderung einer Pflegebedürftigkeit.

kna

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