Landesweite Hotspotregelung nur bei landesweiter Notlage

Berlin – Bei der Coronabekämpfung pocht die FDP darauf, dass die vereinbarte Hotspotregelung für regionale Notlagen nicht pauschal angewandt werden darf. Die geänderte Regelung erlaubt in diesen Regionen, dass dort einige der ausgelaufenen Schutzmaßnahmen reaktiviert werden dürfen – aber nur nach einem Beschluss des jeweiligen Landtags.
Das Parlament müsse jeweils „sowohl das Vorliegen der konkreten Gefahr als auch die Anwendung konkreter Maßnahmen in einer konkreten Gebietskörperschaft beschließen“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in den Westfälischen Nachrichten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Akzent anders gesetzt und die Länder aufgefordert, von der Regelung Gebrauch zu machen. „Es wird nicht so sein, wie es oft dargestellt wird, dass der Landtag für jeden Hotspot zusammenkommt“, hatte er am vergangenen Freitag gesagt. Man kenne ja die Hotspots, und dann könne der Landtag in einer Sitzung die Regeln für alle Hotspots beschließen.
Lauterbach hatte die Länder auch ermuntert, notfalls das ganze Land zum Hotspot zu erklären. In der Praxis der von der FDP durchgeboxten Änderung scheint das aber nicht so einfach zu sein.
Das einstige Vorzeigeland Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit mit mehr als 2.400 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche die bundesweit bei weitem höchste Sieben-Tage-Inzidenz und eine starke Belastung der Kliniken, sieht aber rechtliche Hürden, um die Schutzmaßnahmen im ganzen Land beizubehalten.
Buschmann pochte denn auch auf die hohen Voraussetzungen. Theoretisch sei es zwar möglich, ein komplettes Bundesland zum Hotspot zu erklären, erklärte er. „Aber es müssen dann auch flächendeckend im gesamten Bundesland die Voraussetzungen dafür vorliegen.“
Das sei entweder der Fall, wenn die Ausbreitung einer neuen, noch gefährlicheren Virusvariante festgestellt werde oder wenn die lokale Gesundheitsversorgung nicht mehr sichergestellt werden könne.
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