Politik

Mindestpersonal in Psychiatrien: Übergangsregelung verlängert, Sanktionen reduziert

  • Donnerstag, 21. März 2024
/picture alliance, SZ Photo, Florian Peljak
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Übergangsregelungen für eine personelle Mindest­ausstattung in Psychiatrien und psychosomatischen Kliniken erneut verlängert. Das hat das Gremium heute entschieden.

Betroffene Kliniken müssen demnach nun ab Januar 2027 die Personalvorgaben zu 95 Prozent erfüllen – und nicht 2024. Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben wird ab 2029 erwartet und nicht ab 2026.

Auch die finanziellen Folgen, die ab 2026 für die Krankenhäuser bei fehlendem Personal greifen, hat der G-BA reduziert. Bei der Berechnung des prozentualen Vergütungswegfalls werde in den Jahren 2026 und 2027 unter anderem ein reduzierter Faktor herangezogen, teilte der G-BA mit.

Unverändert bleibt die Regelung für Ausnahmetatbestände. Die aktuell beschlossenen Änderungen bauen auf einem Beschluss vom 19. Oktober 2023 auf. Bereits damals hatte der G-BA die Fristen bei Unterschreiten der Mindestvorgaben verschoben.

„Mit der heute gefundenen Regelung nehmen wir hoffentlich den Druck noch weiter aus der Diskussion um die Mindestvorgaben beim therapeutischen Personal in psychiatrischen Krankenhäusern“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung

Sie betonte aber auch, Mindestanforderungen bei der Personalausstattung seien notwendig. Die Kliniken hätten eine professionelle Verantwortung. Ebenfalls auf der Hand liege, dass nicht vorhandenes Personal nicht vergütet werden könne.

Maag wies darauf hin, dass erst rund die Hälfte der Einrichtungen im Jahr 2023 ausreichend Personal aufge­baut gehabt habe. Andernorts fehlten die benötigten Fachkräfte noch, auch wenn einige Einrichtungen nur knapp unter den Mindestvorgaben gelegen hätten. „In Zeiten, in denen Fachkräfte in vielen Branchen schwer zu finden sind, ist der Personalaufbau nicht einfach, aber notwendig“, sagte Maag.

„Die in der PPP-Richtlinie festgelegten Mindestpersonalvorgaben sind viel zu niedrig angesetzt und völlig ungeeignet, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen“, kritisierte dazu Andrea Benecke, Präsi­dentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Dass selbst die vollständige Umsetzung der PPP-Richtlinie nun um weitere drei Jahre aufgeschoben werde, werde das noch vorhandene Personal weiterhin über seine Belastungsgrenzen hinaus beanspruchen.

Was fehle, seien verbindliche Vorgaben dazu, wie viel mehr Personal erforderlich sei, um eine leitlinien­ge­rechte Behandlung sicherstellen zu können. Nur mit zusätzlichen Qualitätsvorgaben, deren Unterschreitung nicht sofort zu einem Wegfall des Vergütungsanspruchs führe, könne die Versorgungsqualität in den psychia­trischen Kliniken langfristig verbessert werden.

„Wir begrüßen deshalb, dass der G-BA die Ergänzung der PPP-Richtlinie um verbindliche Qualitätsvorgaben jetzt ausdrücklich prüfen will“ , so Benecke weiter.

may/EB

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