Neue Abgeordnetengruppe plant Regelung zur Suizidhilfe

Berlin – Eine neue Parlamentariergruppe um den Grünen-Bundestagsabgeordneten Armin Grau plant einen erneuten Versuch für eine gesetzliche Regelung zur Suizidhilfe. Die Abgeordnetengruppe habe dazu bereits ein Eckpunktepapier verfasst, sagte Grau dem Portal web.de News vorgestern.
Im Juli waren zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung im Bundestag gescheitert. Ein Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen.
Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen.
Der neue Vorschlag berücksichtige Elemente aus den beiden bisherigen Anträgen, sagte Grau. Zudem gebe es einen Austausch mit beiden Gruppen. „Wir versuchen, einen mit beiden Gruppen einigungsfähigen Vorschlag zu entwickeln, ob das gelingt, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht klar. Wir sind jedoch sehr optimistisch.“
Eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert hatte.
„Wir wollen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe entsprechend eine Regelung vorlegen, die dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben gerecht wird und gleichzeitig ein angemessenes Schutzkonzept für Suizidwillige beinhaltet“, betonte Grau.
„Dabei muss immer festgestellt werden, ob der Suizidwunsch aus einem autonom gebildeten Willen heraus entstanden und von dauerhafter Natur ist.“ Die Regelung soll demnach primär außerhalb des Strafgesetzbuches erfolgen.
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