Politik

Neue Testverordnung soll Anspruch auf PCR-Test nach positivem Schnelltest festigen

  • Dienstag, 8. Februar 2022
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Lisa Leutner
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Berlin – Prinzipiell sollen auch künftig hierzulande alle Menschen nach einem positiven Coronaschnell­test einen Anspruch auf eine PCR-Nachtestung haben. Mit den Inzidenzen, die man jetzt habe und dem­nächst erwarte, sei das durchzuhalten, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute vor der Presse in Berlin.

Gleichzeitig soll jedoch in der neuen Testverordnung, die noch in dieser Woche vorgelegt werden soll, eine Priorisierung der PCR-Tests aufgrund von begrenzten Testkapazitäten beibehalten werden.

Konkret sollen Labore auch weiterhin vorrangig Proben von Beschäftigten in Krankenhäusern, Praxen, in der Pflege und in Einrich­tungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie von gefährdeten Men­schen aus vulnerablen Gruppen untersuchen. Andere Proben sollen in der Testreihen­folge nach hinten rutschen.

In der vergangenen Woche sind in Deutschland rund 2,47 Millionen PCR-Untersuchungen auf SARS-CoV-2 durchgeführt worden. Dies entspricht einer Auslastung der derzeitigen Kapazität von 93 Prozent.

Etwa die Hälfte der PCR-Tests ­– in manchen Bundesländern auch mehr – sei positiv ausgefallen, teilte der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) heute mit, der sich auf Daten von 182 fachärztli­chen Laboren beruft. Insgesamt sei die bundesweit errechnete Positivrate nochmals gestiegen, und zwar auf 45,1 Prozent von 41,1 Prozent in der Vorwoche.

Lauterbach (SPD) sprach heute von einer „Veränderung der Position“ bei der PCR-Teststrategie. Seinen Angaben zufolge würde die vorhandene Kapazität bei PCR-Tests nun nach neuen Modellierungen auch dann ausreichen, wenn eine tägliche Zahl von bis zu 450.000 Coro­naneuinfektionen erreicht würde. „Und ich glaube, dass wir das nicht erreichen werden.“

In einem Entwurf für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der vor wenigen Tagen bekannt gewor­den war, war zunächst geplant, den Anspruch auf eine Nachtestung nach einem positiven Schnelltest an einer Teststation zunächst auszusetzen. Hintergrund waren Annahmen über eng werdende PCR-Test-Kapazitäten.

ER/dpa

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