Neues Anwendungsgebiet: G-BA vergibt erneut Zusatznutzen für Remdesivir

Berlin – Bei erwachsenen COVID-19-Erkrankten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, die noch keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen, sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Bei der Entscheidung handelt es sich um die Prüfung eines weiteren Anwendungsgebiets des Arnzeimittels.
Bereits im September des vergangenen Jahres hatte der G-BA einen Beschluss zu Remdesivir gefasst. Damals mit einem differenzierten Ergebnis. Es gab einen gerinen Zusatznutzen für Erwachsene COVID-19-Patienten, deren Lungenentzündung noch nicht sehr schwer ist. Für schwerer erkrankte Erwachsene sowie Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren konnte der G-BA damals keinen Zusatznutzen feststellen.
Nun gibt es eine neue Entscheidung, bei der eine geringere Gesamthospitalisierung der sehr vulnerablen Patientengruppe am Ende den Ausschlag für diese Einstufung gegeben habe, wie der G-BA schreibt. Die Bewertung stützt sich demnach auf ein Herstellerdossier mit den Ergebnissen der randomisiert-kontrollierten Phase-3-Studie PINETREE.
562 Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf hatten nach Angaben des G-BA daran teilgenommen. Ihnen wurde der Wirkstoff innerhalb von sieben Tagen nach Symptombeginn für drei Tage intravenös verabreicht, begleitet von bestmöglicher ärztlicher therapeutischer Begleitung.
In der mit Remdesivir behandelten Gruppe kamen am Ende fünf Patienten (1,8 Prozent) in ein Krankenhaus. Bei der Placebo-Kontrollgruppe waren es 18 Patienten (6,4 Prozent). Die Studie sei allerdings nur eingeschränkt auf die aktuelle Versorgungslage in Deutschland übertragbar, schreibt der G-BA.
So seien alle Studienteilnehmer ungeimpft gewesen. Die derzeit zirkulierende Omikron-Variante sei ebenfalls nicht berücksichtigt. Durch eine Immunisierung – entweder durch Impfung oder Genesung – ändere sich jedoch das vormals hohe Risikoprofil der Patienten.
Zugelassen war Remdesivir zunächst ausschließlich für die Behandlung sauerstoffpflichtiger COVID-19-Erkrankter. Seit dem 20. Dezember 2021 kann der Wirkstoff auch bei nicht sauerstoffpflichtigen Patienten mit erhöhtem Risiko eingesetzt werden.
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