Politik

Paragraf 218: CSU stellt Unabhängigkeit der Kommission infrage

  • Mittwoch, 10. April 2024
Dorothee Bär (CSU), Vize-Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag. /picture alliance, photothek, Lorenz Huter
Dorothee Bär (CSU), Vize-Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag. /picture alliance, photothek, Lorenz Huter

Berlin – In der Debatte um den Abtreibungsparagrafen 218 stellt Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU) die Unabhängigkeit der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission infrage. „Die Kommission hat wenig überraschend geliefert, was von der Ampel bestellt wurde“, sagte sie den Funke-Zeitungen von heute.

Zuvor hatte bereits CDU-Chef Friedrich Merz vor einem „gesellschaftlichen Großkonflikt“ gewarnt. Unionsfrak­tionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) bekräftigte das Vorhaben, Verfassungsklage einzureichen, sollten Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen legalisiert werden.

Bär sagte, sie sei „fassungslos, dass der Lebensschutz des ungeborenen Kindes offenbar keine Rolle mehr spielen solle“. Das sei ein „Dammbruch für unser Werteverständnis“. Die CSU-Politikerin fügte hinzu: „Ein Recht auf Abtreibung haben die Frauen in Deutschland bereits.“

Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland ver­boten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei – unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.

Vorgestern hatte der Spiegel berichtet, die Expertenkommission empfehle in ihrem Abschlussbericht eine grundsätzliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen der Schwanger­schaft.

„Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar“, heißt es demnach in dem Bericht. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.

Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin ver­boten bleiben. Diese Grenze liegt den Fachleuten zufolge ungefähr in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation.

Die Ampelkoalition hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, zu Eizellenspende und zu Leihmutterschaft zu prüfen.

Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Rechtswissenschaften an. Die Ergebnisse sollen in der kommenden Woche offiziell vorgestellt werden.

Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei schrieb auf X: „Sollte die ‚Ampel‘ Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen legalisieren, werden wir beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen.“ Er fügte hinzu: „Mit solch einem Vorstoß werden gesellschaftliche Konfliktlinien erneut aufgerissen.“

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dringt nach Regierungsangaben auf einen respektvollen Umgang mitein­ander. „Dem Bundeskanzler ist sehr daran gelegen, dass das Thema mit der nötigen Sensibilität und dem nötigen Respekt diskutiert wird“, sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann. Sie reagierte damit auf die scharfe Kritik aus der Union.

afp

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