Politik

Pflegeassistenzausbildung soll bundeseinheitlich geregelt werden

  • Dienstag, 16. Juli 2024
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick

Berlin – Mit einem Pflegeassistenzgesetz soll ein eigenständiges und bundeseinheitliches Berufsprofil für die Pflegeassistenz geschaffen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor.

In Anbetracht einer zukünftig wachsenden Zahl von Menschen mit Pflegebedarf und eines bereits heute be­stehenden Mangels an Pflegefachkräften könne auf die Nutzung der Potenziale eines qualitätsgesicherten Qualifikationsmixes in der Pflege nicht verzichtet werden, heißt es in dem Entwurf, welcher dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Unter anderem sollen deshalb die Möglichkeit zu bundesweiter Mobilität gestärkt sowie klare Entwicklungs­pfade für eine aufbauende Qualifizierung zur Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz entwickelt werden. Auch die Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen sollen bundeseinheitlich geregelt werden.

Zudem soll eine bundesgesetzlich garantierte „angemessene Ausbildungsvergütung“ eingeführt werden. Eine generalistische Ausrichtung soll den Absolventinnen und Absolventen darüber hinaus, wie bei der generalisti­schen Pflegefachkraftausbildung, den Zugang zu allen Versorgungsbereichen in der Pflege eröffnen.

Noch ist allerdings offen, ob dies im Rahmen einer 18-monatigen „Pflegefachassistenzausbildung“ oder alter­nativ im Rahmen einer 12-monatigen „Pflegehilfeausbildung“ erfolgen soll.

Stand jetzt finden sich im Gesetzentwurf beide Berufsbezeichnungen und Ausbildungsdauern – für den Regie­rungsentwurf soll eine Entscheidung zwischen den beiden Fassungen „auf Grundlage der Rückmeldungen im Beteiligungsverfahren“ erfolgen. Die Finanzierung der Ausbildung soll analog zum Pflegeberufegesetz über die Einrichtung von Ausbildungsfonds auf Landesebene sichergestellt werden.

Die Mehrkosten der geplanten Regelungen werden im Gesetzentwurf für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf insgesamt rund 220 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr geschätzt.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung