Pflegepersonalkosten: 16 Milliarden Euro aus DRG-Katalog ausgegliedert

Berlin – Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Pflegepersonalkosten für den Fallpauschalenkatalog 2021 aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) herausgerechnet – so, wie es die Bundesregierung im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Ende 2018 beschlossen hatte.
Die Gesamtkosten für das Pflegepersonal belaufen sich demnach auf 16 Milliarden Euro, wie der Geschäftsführer des InEK, Frank Heimig, gestern auf dem virtuellen Deutschen Krankenhaustag erklärte.
Die Differenz zwischen den aus dem DRG-System herausgenommenen und den künftig im Pflegebudget enthaltenen Pflegepersonalkosten beträgt den Berechnungen des InEK zufolge dabei 1,6 Milliarden Euro.
In diesem Zusammenhang hat das InEK sogenannte aDRGs bestimmt, aus denen es die Pflegepersonalkosten in den Pflegeerlöskatalog ausgegliedert hat. Auf der Basis dieses Katalogs verhandeln Krankenhäuser und Krankenkassen künftig ein krankenhausindividuelles Pflegebudget, das die Ist-Kosten pro Haus abbildet.
„Das Ziel ist es, dass die im Pflegebudget zusammengefassten Pflegepersonalkosten so hoch sind wie die aus den DRGs herausgerechneten Kosten, damit es keine Doppelfinanzierung gibt“, erklärte Heimig.
„Die Krankenhäuser erklärten die Differenz von 1,6 Milliarden Euro mit Neueinstellungen und Tarifsteigerungen in der Pflege.“ Für den GKV-Spitzenverband hätten diese Veränderungen jedoch nur eine Steigerung um 800 Millionen Euro erklärt. Am Ende hätten sich beide Parteien darauf verständigt, den aDRG-Katalog um 200 Millionen Euro abzusenken.
Von den 1,6 Milliarden Euro sind insofern 1,4 Milliarden Euro im Pflegeerlöskatalog abgebildet. Heimig wies darauf hin, dass Teil der Umrechnung auch die ersatzlose Streichung des Pflegekomplexmaßnahmenscores (PKMS) gewesen sei.
Aufwertung der Pädiatrie
Heimig zufolge habe es im aDRG-Katalog 2021 noch weitere größere Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr gegeben, insbesondere im Bereich der bösartigen Neubildungen und der Pädiatrie.
„Nach der Herausnahme der Pflegepersonalkosten zeigten sich Fälle mit aufwendigen therapeutischen Koloskopien und einer Hauptdiagnose für bösartige Neubildungen nicht mehr sachgerecht vergütet“, erklärte er.
„Das InEK hat deshalb viele Haupt- und Nebendiagnosen aufgewertet. Das führte zu einem Gesamtzugewinn in der Vergütung bei der Hauptdiagnose ‚Bösartige Neubildungen‘ von etwa 35 Millionen Euro.“
Zudem sei die neue Hauptdiagnosegruppe „Teilstationäre pädiatrische Diagnostik und Behandlung“ in den aDRG-Katalog aufgenommen worden, um die Behandlung von Kindern und Jugendlichen abbilden zu können, die nur einen Tag stationär behandelt wurden.
Dazu zählen zehn teilstationäre DRGs, zum Beispiel „Bestimmte radiologische Diagnostik in Sedierung oder Anästhesie, Alter < 18 Jahre“ oder „Augenuntersuchung in Sedierung oder Anästhesie, Alter < 18 Jahre“.
Zudem habe es eine deutlich verbesserte Abbildung von Kindern in Rheumatologie und Wirbelsäulenchirurgie sowie eine weitere Aufwertung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung im Kindesalter gegeben, erklärte Heimig.
Insgesamt habe es dadurch einen Zugewinn in der Vergütung der Behandlung von Kindern von etwa 36,8 Millionen Euro gegeben.
Zahl der DRGs sinkt
Heimig wies darauf hin, dass die Zahl der DRGs um 17 auf 1.275 abgesenkt worden sei. Zudem erklärte er, das die Fallzahl im Jahr 2019 wieder leicht angestiegen sei, nachdem sie in den Jahren 2017 und 2018 zurückgegangen war. Die Zahl der Nebendiagnosen sei hingegen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen.
Heimig dankte den Kalkulationskrankenhäusern für ihr großes Engagement bei der Bereitstellung der Daten. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen hätten sie fristgerecht verwertbare Daten geliefert.
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