Politik

Positiver Transferbeschluss des Innovations­ausschusses für drei neue Projekte

  • Dienstag, 21. Mai 2024

Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat für drei abge­schlossene Projekte eine Überführung in die Regelversorgung empfohlen. Der Innovationsausschuss leitet die Ergebnisse der Projekte nun gezielt an zuständige Institutionen mit der Frage weiter, inwieweit die Ergeb­nisse für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden können.

Konkret geht es dabei um das Projekt AMSeC, im Rahmen dessen Forscher ein mathematisches Modell ent­wickelt haben, mit dem die Effektivität von Auffrischungsimpfungen gegen Meningokokken untersucht wer­den kann.

Die im Projekt erzielten Ergebnisse leitet der Innovationsausschuss nun an die Geschäftsstelle der Ständigen Impfkommission (STIKO) weiter. Sie wird gebeten zu prüfen, ob die Ergebnisse sinnvoll für die Weiterent­wick­lung von Impfempfehlungen verwendet werden können.

Im Projekt REDARES wurden Unterstützungsangebote für Praxen erprobt, mit denen die leitliniengerechte Verordnung von Antibiotika bei unkomplizierten Harnwegsinfekten nachweislich gefördert wird.

Die im Pro­jekt erzielten Erkenntnisse werden an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundes­ebene sowie an die Landesverbände und an die kassenärztlichen Vereinigungen sowie an die Deutsche Ge­sellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) weitergeleitet. Diese werden gebeten zu prüfen, inwiefern die Erkenntnisse der Studie in Vertragsvereinbarungen und Maßnahmen zur Qualitäts­verbesserung Berücksichtigung finden können.

Das Projekt ZSE-DUO hat an den Zentren für Seltene Erkrankungen eine duale Lotsenstruktur – bestehend aus einem somatischen und einem psychiatrischen bzw. psychosomatischen Facharzt – erprobt. Diese Lotsen begleiten die Patienten bei der Abklärung der Erkrankung und sollen Diagnostik und Betreuung verbessern.

Die im Projekt erzielten Erkenntnisse werden an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie an die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Verband der Universitätsklinika (VUD) weitergeleitet.

Sie sollen prüfen, inwiefern Ansätze der neuen Versorgungsform sinnvoll bei der Weiterentwicklung beste­hender und neuer Vertragsvereinbarungen zur koordinierten Diagnostik und Behandlung von Menschen mit unklaren, komplexen Beschwerdebildern und Verdacht auf eine seltene Erkrankung umgesetzt werden können. Gleichzeitig erhält auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Ergebnisse des Projektes. Es soll prüfen, ob sich die Ergebnisse gesetzlich abbilden lassen.

hil/sb

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