Politik

Psychiatrische Kliniken halten neue Richtlinie zur Personalausstattung für einen Rückschritt

  • Freitag, 27. November 2020
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Berlin – Die neue Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP) wird von den psychiatrischen Krankenhäusern und Fachabteilungen mehrheitlich kritisch gesehen.

Dies zeigt das Psychiatrie-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), eine jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen zu aktuellen Fragestellungen in diesem Versorgungsbereich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. September 2019 die PPP-Richtlinie beschlossen. Dazu wurden verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der statio­nä­ren Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Perso­nal festgelegt.

Die Mindestvorgaben zur Personalausstattung sollen zu einer leitliniengerechten Be­hand­lung beitragen und möglichst evidenzbasiert sein. Die Personalmindestvorgaben der PPP-RL gelten seit dem 1. Januar 2020, wobei die Unterschreitung der Mindestvorgaben im ersten Jahr nicht mit finanziellen Konsequenzen einhergeht.

82 Prozent der Kliniken halten dem Psychiatriebarometer zufolge die im September 2019 vom G-BA beschlossene PPP-Richtlinie für einen Rück- und keinen Fortschritt in der Ver­sorgung psychisch kranker Menschen.

Aus Sicht von zwei Dritteln der Kliniken werde die Richtlinie nicht zu einer qualitativen und quantitativen Verbesserung der Personalausstattung führen. Infolge der PPP-Richt­linie werde das Personal zukünftig nicht mehr dort eingesetzt, wo es fachlich gebraucht wird, sondern wo es nachgewiesen werden muss, ergab die Befragung.

Nur knapp die Hälfte der Kliniken erwartet dem Psychiatriebarometer zufolge, die Perso­nalmindestvorgaben der Richtlinie weitestgehend umsetzen zu können. Zwischen 40 und 50 Prozent der Häuser glauben, die Personalmindestvorgaben in den jeweiligen Berei­chen nur teilweise erreichen zu können.

Der Anteil der Krankenhäuser, die davon ausgehen, die Personalmindestvorgaben nicht erreichen zu können, liegt zwischen vier und 14 Prozent. Die Anteilswerte sind in der Er­wachsenenpsychiatrie sowie in Tageskliniken, die eigene Standorte sind, am höchsten.

Ein wichtiger Grund dafür sind die Stellenbesetzungsprobleme in der stationären Psy­chiatrie. Aktuell haben 73 Prozent der Kliniken Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu besetzen. Im Ärztlichen Dienst sind es sogar 80 Prozent.

Die Krankenhäuser oder Abteilungen mit Personalmangel im Ärztlichen Dienst konnten im Mittel jeweils ungefähr vier Vollkraftstellen nicht besetzen. Die Stellen waren im Schnitt rund 22 Wochen und damit fünfeinhalb Monate unbesetzt. Arztstellen in der Psychosomatik waren etwas länger vakant als Arztstellen in der Psychiatrie.

Die Ergebnisse des Psychiatrie-Barometers 2019/2020, das im Auftrag der Träger des DKI erstellt wird, beruhen auf einer Befragung in den psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie den Allgemeinkrankenhäusern mit psychiatrischen oder psy­chosomatischen Fachabteilungen, die von Januar bis März 2020 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 95 Einrichtungen.

PB

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