Psychotherapeuten kritisieren Diskriminierung fremdsprachiger Straftäter

Berlin – Als diskriminierend bezeichnet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) das gestern vom Deutschen Bundestag beschlossene Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetz. Straftätern mit fehlenden Deutschkenntnissen darf diesem Gesetz zufolge künftig die Suchtbehandlung verweigert werden.
„Menschen aufgrund fehlender Deutschkenntnisse die Suchtbehandlung zu verweigern, entbehrt jeder fachlichen Grundlage und ist deshalb diskriminierend“, kritisierte Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.
Mit einer qualifizierten Sprachmittlung könne eine Behandlung fremdsprachiger Menschen erfolgreich durchgeführt werden – dieser Anspruch müsse gesetzlich verankert werden. Ob eine günstige Behandlungsprognose besteht oder nicht, werde von Ärzten oder Psychotherapeuten festgestellt.
Eine solche Prognose bei Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse nur ausnahmsweise zu ermöglichen oder davon abhängig zu machen, ob zufällig fremdsprachige Therapeuten angestellt sind, sei nicht tragbar.
Die BPtK hatte gefordert, dass Menschen, die nicht oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, in einer Entziehungsanstalt zur Behandlung ihrer Suchterkrankung untergebracht werden können und ihre Behandlung über den Einsatz von qualifizierter Sprachmittlung sichergestellt werden sollte.
Die BPtK setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen der psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in einem Positionspapier dafür ein, dass Sprachmittlung Behandlungen ermöglicht und eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden sollte.
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