Politik

Regierung weitet Coronaprämie auf alle Krankenhaus­mitarbeiter aus

  • Freitag, 18. September 2020
/snapshot, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung hat die Coronaprämie, die ursprünglich für Pflegekräfte im Krankenhaus vorgesehen war, für alle Krankenhausmitarbeiter vorgesehen, die während der Pandemie besonders belastet waren. Eine entsprechende Regelung wurde in das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) mit aufgenommen, das heute vom Bundestag verab­schiedet wurde.

Die Regelung fußt auf einem Vorschlag von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband. Bislang hatten allein Altenpflegekräfte eine entsprechende Prämie erhalten.

Dem KHZG zufolge sollen Krankenhäuser, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2020 durch die Behandlung von COVID-19-Patienten besonders belastet waren, insge­samt 100 Millionen Euro für Mitarbeiter erhalten, die durch die Versorgung dieser Patienten einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren.

Als besonders belastet gelten Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten mit mindestens 20 voll- oder teilstationär behandelten COVID-19-Patienten sowie Krankenhäuser ab 500 Betten mit mindestens 50 voll- oder teilstationär behandelten COVID-19-Patienten. Der den Krankenhäusern jeweils zustehende Betrag wird vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) errechnet. Wer in den Krankenhäusern wieviel Geld erhält, sollen die Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung entscheiden.

„Das kann eine Interessenvertretung spalten“

„Es ist uns gelungen, im Gesetzgebungsprozess den zunächst restriktiv gewählten Empfängerkreis auszudehnen“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, heute vor der Verabschiedung des KHZG im Parlament.

„Die Prämie kann nun nicht mehr nur an Pflegekräfte gezahlt werden, sondern an alle Beschäftigten, von der Reinigungskraft bis zur Laborfachkraft.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Weinberg, kritisierte, dass die Bundesregierung für die Auswahl der Mitarbeiter, die eine Prämie erhalten sollen, die Arbeitnehmervertretung in Haftung nehme. „Das kann eine Interessenvertretung spalten“, betonte Weinberg.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwiderte, dass die Prämie lediglich einer von verschiedenen Bausteinen sei, um die Vergütung der Pflegekräfte aufzuwerten. Zudem wundere er sich darüber, dass gerade die Linke kritisiere, dass Arbeitnehmer­vertreter in die Entscheidung mit einbezogen werden. „Wir trauen den Arbeitnehmer­vertretern diese Entscheidung zu“, sagte Spahn.

Pflegeverbände kritisieren Verteilung der Prämie vor Ort

Pflegeverbände zeigten sich mit der Coronaprämie der Bundesregierung unzufrieden. So kritisierte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), dass durch die Neurege­lung nun noch weniger beruflich Pflegende von der Prämie profitieren würden als ursprünglich vorgesehen.

„Wir begrüßen es grundsätzlich, dass die Pflegefachfrauen und -männer, die während der Pandemie stark belastet waren und ihre eigene Gesundheit riskiert haben, eine Bonus­zahlung erhalten“, betonte Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.

„Aus unserer Sicht kommt es aber nun darauf an, dass die Bonuszahlungen gerecht durchgeführt werden und alle davon profitieren, die seit Beginn der Pandemie immer wieder Außerordentliches leisten.“ Der DBfK befürchtet, dass es bei ungerechter und intransparenter Verteilung zu weiteren Frustrationen bei den Pflegenden kommen werde.

Ähnlich argumentiert der Deutsche Pflegerat (DPR). Zwar sei zu begrüßen, dass mit monatelanger Verzögerung nun auch Pflegende in Krankenhäusern eine Coronaprämie erhalten sollen, erklärte der Präsident des DPR, Franz Wagner. Dass die Verteilung der Prämie vor lokal geregelt werden soll, sei jedoch risikoreich.

„Denn damit werden sich quer durch die Republik große Unterschiede entwickeln, was zur Frustration bei vielen Berufsangehörigen führen wird“, meinte Wagner. „Die Unzu­frieden­heit in der Berufsgruppe hinsichtlich einer Anerkennung durch die Coronaprämie wird durch ein derartiges Verfahren nicht geringer.“

fos

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